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Weitere Angebote des Landes unterstützen die Sanierung kommunaler Gebäude

Klimaschutz-Plus: Es gibt wieder Zuschüsse für flankierende Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Gebäude.

Foto: KEA-BW

Auch Teil 2 des Förderprogramms „Klimaschutz-Plus“ nun wieder verfügbar

• Klimaschutz-Plus: Auch für den zweiten Teil des Förderprogramms können Kommunen ab jetzt wieder Anträge stellen. In dem Programmteil gibt es Zuschüsse für flankierende Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Gebäude.
• Teil 1 des Förderprogramms, der Investitionszuschüsse für Sanierungsmaßnahmen gewährt, läuft bereits.
• Die Landesenergieagentur KEA-BW begleitet das Programm inhaltlich.

Kommunen in Baden-Württemberg stehen vor einem enormen Sanierungsstau bei Schulen, Rathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Und die Haushaltslage ist angespannt. Finanzielle Unterstützung bei der energetischen Sanierung dieser Nichtwohngebäude bietet das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus. Seit dem 1. Februar 2026 können Kommunen wieder Anträge für den zweiten Teil des Programms mit seinem Fokus auf die Förderung von Beratungsleistungen stellen. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. In dem Programmteil gibt es unter anderem Geld für Steckbriefe im Rahmen einer Sanierungsstrategie für den kommunalen Gebäudebestand, das kommunale Energiemanagement und Qualitätsmanagement-Systeme, die den Klimaschutz in der gesamten Kommune in den Blick nehmen. Eine Förderung externer Beratungsdienstleistungen in Höhe von bis zu 75 Prozent ist möglich. Die Maßnahmen flankieren die bereits bestehende Investitionsförderung für die Sanierung kommunaler Gebäude im ersten Teil des Programms. Die KEA-BW ist für fachliche Fragen zuständig, die L-Bank nimmt die Förderanträge an. 

Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und unterstützt diese bei der Sanierung ihrer Liegenschaften. „Die finanzielle Unterstützung, ob für Beratungsleistungen oder die Sanierung selbst, gibt den Kommunen Rückenwind für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften“, sagt Dr.-Ing. Martin Sawillion, Leiter des Bereichs Grundsatzfragen und Förderprogramme bei der KEA-BW. „Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“ 

Klimaschutz-Plus bezuschusst auch flankierende Maßnahmen

Das Programm flankiert im zweiten Teil die bereits seit Mitte des vergangenen Jahres laufende Investitionsförderung durch Zuschüsse für nichtinvestive Planungs- und Beratungsmaßnahmen. Diese Zuschüsse sollen Kommunen auf dem Weg zur Sanierung ihrer Gebäude systematisch unterstützen und dazu beitragen, die Investitionsförderung möglichst rasch und effektiv einzusetzen. Der Teil zwei umfasst insgesamt sieben Einzelfördertatbestände: Geld gibt es für eine CO2-Bilanzierung, für Gebäudesteckbriefe zum Erstellen einer Sanierungsstrategie für den kommunalen Gebäudebestand und für kommunales Energiemanagement. Bezuschusst werden auch Prozessmanagement-Instrumente für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung, Beratungsleistungen zur Entwicklung und Anbahnung von Projekten sowie Qualitätsmanagement-Systeme, die den Klimaschutz in der Gesamtkommune in den Blick nehmen. Die Förderquoten sind hoch: Das Programm ermöglicht Kommunen, qualifizierte externe Fachleute für strategische Klimaschutzaufgaben einzubinden. Die meisten Beratungsleistungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes bezuschusst. Damit können insbesondere kleinere Kommunen ohne eigene Fachabteilungen den Klimaschutz professionell voranbringen. Erstmals werden auch kommunale Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen gefördert, und das sogar mit 80 Prozent. Das soll die Akzeptanz der Bürgerschaft für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen stärken.

Förderung für die Gebäudesanierung

Im ersten Teil des Programms werden investive Klimaschutzmaßnahmen an nicht-wirtschaftlich genutzten Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert – sie werden als BW-Bonus zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgezahlt. Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle kommunaler Verwaltungsgebäude. Zudem wird ein weiterer Bonus zur Schulbauförderung des Kultusministeriums zur Sanierung von Schulgebäuden gewährt, wenn die Kommunen ihre Schulen auf ein hohes energetisches Niveau sanieren.

Die detaillierten Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Programm finden Interessierte unter https://um.baden-wuerttemberg.de/klimaschutz-plus-teil-2. Das Antragsverfahren läuft nun überwiegend digitalisiert über die L-Bank. Vereinfachte Verwendungsnachweise sorgen für eine schnellere Abwicklung und machen es Kommunen noch leichter, sich voll auf die Umsetzung der strategischen Klimaschutzmaßnahmen zu konzentrieren. Die KEA-BW steht unter der E-Mail-Adresse klimaschutz-plus@kea-bw.de für die Beantwortung fachlicher Fragen zur Verfügung.

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) trägt dazu bei, den Klimaschutz im Südwesten umzusetzen. Die Landesenergieagentur ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Energiewende, Wärmewende sowie der Verkehrswende und treibt den Gewässer- und Bodenschutz voran. Sie berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie weniger Energie verbrauchen, Energie effizient nutzen, erneuerbare Energien ausbauen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben können. Auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie kirchliche Einrichtungen gehören zu den Zielgruppen. 

Die Energieagentur des Landes ist unterteilt in die Bereiche „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“, „Zukunft Altbau“, „Nachhaltige Mobilität“, „Wasser und Boden“ sowie „Erneuerbare BW“. Zu letzterem zählt auch das „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die KEA-BW wurde im Jahr 1994 gegründet und ist seit 2017 eine 100-prozentige Tochter des Landes. An den Standorten in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.kea-bw.de

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