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Zusätzliche Einnahmen für Kommunen: § 6 EEG bietet ungenutztes Potenzial

Wie hoch die Einnahmen für Kommunen mit einem Windpark auf ihrer Gemarkung konkret ausfallen können, zeigt ein neues Online-Tool.

Foto: KEA-BW / Martin Stollberg

Viele Städte und Gemeinden schöpfen die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bislang nicht aus. Dabei kann sich ein genauer Blick gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen lohnen: Windenergie- und Solarparks auf der eigenen Gemarkung können zusätzliche jährliche Einnahmen in bis zu sechsstelliger Höhe mit sich bringen. 

Zahlungen vom Anlagenbetreiber an die Standortkommunen
§ 6 EEG eröffnet Kommunen die Möglichkeit, von bestehenden und geplanten Wind- und Solarparks finanziell zu profitieren: Anlagenbetreiber können freiwillige Zahlungen von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Kommune leisten. Es besteht zudem die Möglichkeit, entsprechende Beteiligungen auch rückwirkend ab Januar 2023 zu vereinbaren.

Was bedeutet das konkret? Schon eine einzelne Windenergieanlage oder auch ein Solarpark mit rund 10 MWp Leistung können jährliche Einnahmen in der Größenordnung von etwa 20.000 Euro für die Kommune generieren – ohne großen zusätzlichen Aufwand.

Interaktive Karte macht Höhe möglicher Einnahmen sichtbar
Wie hoch diese Einnahmen konkret ausfallen können, zeigt ein Online-Tool der „Fachagentur Wind und Solar“: Eine interaktive Karte macht sichtbar, welche Zahlungen an die Kommunen durch umliegende Windenergieanlagen möglich sind. Solarparks sind darin aktuell noch nicht enthalten. 

Mit wenigen Klicks können Kommunen ihr Gemeindegebiet auswählen und die potenziellen Einnahmen – bis auf einzelne Anlagen heruntergebrochen – einsehen. Das schafft Transparenz und kann die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort deutlich stärken.

Zusätzliche Einnahmen mit geringem bürokratischen Aufwand generieren
Das Besondere dabei: Um diese Einnahmen zu erschließen, genügt bei bestehenden Anlagen häufig bereits eine gezielte Anfrage an die Betreiber. Ein entsprechendes Musteranschreiben kann auf der Website der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) heruntergeladen werden. Ergänzend stellt die „Fachagentur Wind und Solar“ Musterverträge für die finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG zur Verfügung.

Fazit: § 6 EEG bietet einen niedrigschwelligen und wirkungsvollen Ansatz, um zusätzliche Einnahmen für kommunale Haushalte zu generieren – und zugleich die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu fördern.