Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
Internet

Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW 297/298)

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)

AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 55; nicht mit Öl oder Gas beheizt; für Effizienzhaus 40 außerdem ohne Biomasse beheizt und bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)” müssen erfüllt werden.
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (für Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (für Effizienzhaus 40 mit Nachhaltgkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen