Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
InternetKfW 297
AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)" werden erfüllt
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen