Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
Internet | KfW 297 |
Antragsteller | Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt. |
Förderungen | Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)" werden erfüllt |
Förderhöhe | zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat) |
Fristen | keine Fristen |