Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
Internet

Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW 297/298)

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)

AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 55; nicht mit Öl oder Gas beheizt; für Effizienzhaus 40 außerdem ohne Biomasse beheizt und bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)” müssen erfüllt werden.

Hinweis: Die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ entfällt zum 31.12.2026.

Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (für Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (für Effizienzhaus 40 mit Nachhaltgkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen