| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
| Internet | |
| Antragsteller | Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt. |
| Förderungen | Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 55; nicht mit Öl oder Gas beheizt; für Effizienzhaus 40 außerdem ohne Biomasse beheizt und bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)” müssen erfüllt werden. |
| Förderhöhe | zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (für Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (für Effizienzhaus 40 mit Nachhaltgkeitszertifikat) |
| Fristen | keine Fristen |
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude