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Ausbauen und modernisieren mit Bundesmitteln

Fachreferent Erstberatung Elektromobilität

Bis Ende 2025 stellt das BMVI erneut mehr als 500 Mio. Euro bereit, um die öffentliche Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter auszubauen und bestehende Einrichtungen nachzurüsten. Foto: KEA-BW

Heute startet der erste von zwei Förderaufrufen der neu aufgelegten Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland". Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Es sollen mindestens 50.000 Ladepunkte, davon 20.000 Schnellladepunkte oder mehr, neu entstehen.

Vom 31.08.2021 bis 18.01.2022 reichen Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Anträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. Im diesem ersten Förderaufruf werden gefördert:

  • rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),
  • rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und
  • der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.

Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet. Die geförderten Ladesäulen sind öffentlich zugänglich und werden mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben.‎

Weiter Informationen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html

Link zum ersten Aufruf: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile

Zweiter Aufruf: Modernisieren!

Vom 09.09.2021 bis 27.01.2022 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen die Förderung zur Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ebenfalls bei der BAV beantragen.

So sollen bestehende Ladeeinrichtungen sowie der dazugehörige Netzanschluss inkl. der Kombination mit einem Pufferspeicher modernisiert werden. Diese zweite Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die geförderte Ladeeinrichtung ist nach der Modernisierung öffentlich zugänglich und erfüllt dann die Mindestanforderungen gemäß der jeweils gültigen Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV). 
  • Der geförderten Ladepunkte haben im Ergebnis jeweils eine maximale Ladeleistung von mindestens 100 kW und ermöglichen das Laden von Gleichstrom (DC).
  • Die Modernisierung weist nachweislich einen Mehrwert auf (Kriterien siehe Förderrichtlinie).

Die maximale Förderhöhe für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung einer Ladeeinrichtung liegt erneut bei 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt, der maximale Förderbetrag bei 20.000 Euro.

Weitere Informationen: https://nationale-leitstelle.de/90-millionen-euro-fuer-die-nachruestung-oeffentlicher-ladeinfrastruktur

Link zum zweiten Aufruf: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zweiter-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile

Ihre Ansprechpartner bei der KEA-BW: