Neue Broschüre informiert Städte und Gemeinden darüber, wie sie Carsharing aufbauen und stärken können – neue Landesförderung für Unternehmen
- Landesenergieagentur KEA-BW veröffentlicht Carsharing-Übersicht
- Gemeinsames Nutzen von Fahrzeugen als wichtiger Baustein für die nachhaltige Mobilität
- Übersichtlicher Einstieg plus Infos zu straßenrechtlichen Vorgaben
- Verkehrsministerium fördert vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge mit bis zu 15.000 Euro
Carsharing erweitert das Mobilitätsangebot in Kommunen und entlastet den Verkehr. Wie Kommunen davon profitieren können, zeigt die neue Publikation „Carsharing in Baden-Württemberg – Überblick und kommunale Handlungsmöglichkeiten“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Die im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellte Übersicht bietet Kommunen einen leichten Einstieg in das Konzept der gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. Sie befasst sich mit den verschiedenen Arten des Carsharings, den Möglichkeiten des Angebots in Wohnquartieren bis hin zu den straßenrechtlichen Rahmenbedingungen. Interessierte können den 60 Seiten umfassenden Ratgeber kostenfrei von der Webseite der KEA-BW herunterladen: www.kea-bw.de/carsharing-leitfaden. Interessant für Carsharing-Anbieter: Bis 20. November fördert das Land E-Carsharing-Autos mit bis zu 15.000 Euro.
Heute zu Fuß, morgen mit dem Rad, übermorgen mit dem Auto – Menschen wünschen sich Flexibilität, wenn es um ihre Mobilität geht. Kommunen, die Carsharing fördern, bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Wahlmöglichkeiten. Bei der Nutzung von Carsharing sind in der Regel nur die tatsächliche Nutzungsdauer und die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Fixkosten wie Steuern, Stellplätze und Versicherung fallen nicht an, zudem fallen TÜV- und Werkstatttermine weg. Abhängig von der persönlichen Fahrleistung kann Carsharing günstiger sein als ein privater Pkw. Und durch den geringeren Aufwand bleibt mehr Zeit für Anderes.

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