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Carsharing: Attraktiv für Privatleute und Kommunen

Mitfahrende am Carsharing-Fahrzeug

Teilen verbindet! Carsharing bringt Menschen zusammen. Foto: KEA-BW

 

Neue Broschüre informiert Städte und Gemeinden darüber, wie sie Carsharing aufbauen und stärken können – neue Landesförderung für Unternehmen 

  • Landesenergieagentur KEA-BW veröffentlicht Carsharing-Übersicht
  • Gemeinsames Nutzen von Fahrzeugen als wichtiger Baustein für die nachhaltige Mobilität
  • Übersichtlicher Einstieg plus Infos zu straßenrechtlichen Vorgaben
  • Verkehrsministerium fördert vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge mit bis zu 15.000 Euro

Carsharing erweitert das Mobilitätsangebot in Kommunen und entlastet den Verkehr. Wie Kommunen davon profitieren können, zeigt die neue Publikation „Carsharing in Baden-Württemberg – Überblick und kommunale Handlungsmöglichkeiten“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Die im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellte Übersicht bietet Kommunen einen leichten Einstieg in das Konzept der gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. Sie befasst sich mit den verschiedenen Arten des Carsharings, den Möglichkeiten des Angebots in Wohnquartieren bis hin zu den straßenrechtlichen Rahmenbedingungen. Interessierte können den 60 Seiten umfassenden Ratgeber kostenfrei von der Webseite der KEA-BW herunterladen: www.kea-bw.de/carsharing-leitfaden. Interessant für Carsharing-Anbieter: Bis 20. November fördert das Land E-Carsharing-Autos mit bis zu 15.000 Euro. 

Heute zu Fuß, morgen mit dem Rad, übermorgen mit dem Auto – Menschen wünschen sich Flexibilität, wenn es um ihre Mobilität geht. Kommunen, die Carsharing fördern, bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Wahlmöglichkeiten. Bei der Nutzung von Carsharing sind in der Regel nur die tatsächliche Nutzungsdauer und die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Fixkosten wie Steuern, Stellplätze und Versicherung fallen nicht an, zudem fallen TÜV- und Werkstatttermine weg. Abhängig von der persönlichen Fahrleistung kann Carsharing günstiger sein als ein privater Pkw. Und durch den geringeren Aufwand bleibt mehr Zeit für Anderes.

Verkehrsentlastung für die Kommune, Aufwertung der Ortsmitte

Das Teilen von Fahrzeugen entlastet unter anderem das Verkehrsaufkommen in den Kommunen deutlich. Ein Carsharing-Fahrzeug kann bis zu elf Privatfahrzeuge ersetzen. Das entspricht 66 Metern freiem Straßenrand, der anders genutzt werden kann. Weniger Autos auf den Straßen bedeuten auch bessere Luft und weniger Lärm. Eine Win-win-Situation, sowohl fürs Rathaus als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Studien zeigen zudem, dass das Mobilitätsverhalten von Menschen sich verändert, wenn sie Carsharing nutzen. Sie legen mehr Wege mit dem Rad oder mit dem ÖPNV zurück; Einkäufe erledigen sie eher vor Ort. Das kommt dem regionalen Einzelhandel zugute und bringt mehr Leben in die Innenstädte und Dorfmitten.

Aufgabe für Kommunen: Stellplätze schaffen

Stellplätze für geteilte Fahrzeuge auszuweisen ist ein wirksames Instrument, um Carsharing zu fördern, wie in der Broschüre betont wird. Wichtig ist: Mobilitätsentscheidungen fallen vor der Haustür. Ein flächendeckendes Netz an Carsharing-Stationen ist deshalb von großer Bedeutung dafür, dass das Konzept auch angenommen wird. Zukunftsfähige Verkehrsangebote integrieren nachhaltige Mobilitätsformen wie Carsharing in die kommunale Planung und hier in bereits vorhandene Mobilitätsstrukturen. Die Übersicht zeigt, wie Kommunen dabei konkret vorgehen können. Enthalten sind auch Anregungen für erfolgreiche Marketing- und Kommunikationsstrategien, die die Sichtbarkeit von Carsharing-Angeboten erhöhen.

Förderung von E-Carsharing – bis 20. November 2025 Antrag stellen

Um Elektro-Carsharing in den Kommunen voranzutreiben, hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Gefördert werden vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge mit einer einmaligen Festbetragsfinanzierung von bis zu 15.000 Euro. Die Zuwendung richtet sich besonders an kleine Carsharing-Anbieter auf dem Land. Anträge können bis zum 20. November 2025 gestellt werden. Dafür schreiben Interessierte zunächst eine formlose Mail an carsharing-foerderung@vm.bwl.de. Im Anschluss erhalten sie die Antragsformulare. 

Carsharing-Anbieter können die Förderung für E-Carsharing-Autos mit der Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur kombinieren. Letzteres erfolgt über das bereits seit Juli 2023 bestehende Förderprogramm Charge@BW. Anträge können bis Dezember 2025 gestellt werden. Neben Ladeinfrastruktur von Unternehmen wird auch die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für einen späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bezuschusst.

Interessierte können die kostenlose Broschüre von der Webseite der KEA-BW herunterladen: www.kea-bw.de/carsharing-leitfaden

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) trägt dazu bei, den Klimaschutz im Südwesten umzusetzen. Die Landesenergieagentur ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Energiewende, Wärmewende sowie zu nachhaltiger Mobilität und treibt den Gewässer- und Bodenschutz voran. Sie berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie weniger Energie verbrauchen, Energie effizient nutzen, erneuerbare Energien ausbauen und Mobilität menschenfreundlicher gestalten können. Auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie kirchliche Einrichtungen gehören zu den Zielgruppen. 

Die Energieagentur des Landes ist unterteilt in die Bereiche „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“, „Zukunft Altbau“, „Nachhaltige Mobilität“, „Wasser und Boden“ sowie „Erneuerbare BW“. Zu letzterem zählt auch das „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die KEA-BW wurde im Jahr 1994 gegründet und ist seit 2017 eine 100-prozentige Tochter des Landes. An den Standorten in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.kea-bw.de

Hinweis an die Redaktion

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Informationen für Ihre Recherchen? Expertinnen und Experten der KEA-BW geben Ihnen neutral und unabhängig Auskunft: www.kea-bw.de/presse/expertenliste 

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  • KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) oder
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  • Klimaschutz- und Energieagentur des Landes
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