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Drei Viertel aller Fahrzeuge im Südwesten parken auf privaten Flächen – Ausbau der Ladestationen dort ist besonders wichtig

Auto lädt auf Privatparkplatz

Die KEA-BW informiert zu Ladeinfrastruktur bei Wohnungsmiete, sowie in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Foto: KEA-BW/Ellen Wurster

Leitfaden „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ zu Planung, Errichtung und Betrieb erschienen


Mieterinnen und Mieter im Südwesten haben ein Recht auf das Installieren von privaten Ladestationen.
• Ein großer Anteil der Wohnungen befindet sich in Mehrparteienhäusern. Die Errichtung von Ladestationen für E-Autos muss dort mehr Anforderungen berücksichtigen als in Einfamilienhäusern.
Leitfaden der KEA-BW “Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern” informiert über Rahmenbedingungen, Errichtung und technische Grundlagen.

Um Elektroautos jederzeit günstig laden zu können, braucht es den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur. Denn 76 Prozent aller Fahrzeuge in Baden-Württemberg parken zu Hause in eigenen Garagen oder Carports. Und rund die Hälfte aller Wohnungen im Land befinden sich in Mehrparteienhäusern. Informationen, wie das Errichten von Ladestationen dort gelingen kann, zeigt nun ein neuer Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Denn für vermietete Wohnungen oder bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist dies mit höheren Anforderungen verbunden als etwa in einer selbstgenutzten Immobilie. Welche Rechte und Pflichten Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften haben, beschreibt der Leitfaden "Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern" auf 27 Seiten detailliert. Er ist kostenfrei auf der Internetseite der KEA-BW erhältlich: www.kea-bw.de/leitfaden-private-ladeinfrastruktur

Wer sich einen Elektro-Pkw anschaffen möchte, macht sich auch über Lademöglichkeiten Gedanken. Private Ladeinfrastruktur ist dabei ein wesentlicher Baustein. Bei Mehrparteienhäusern gibt es dafür noch viel zu tun. Wie der Ausbau der Ladestationen – auch Wallboxen genannt – dort gelingen kann, zeigt der neue Leitfaden der KEA-BW. Er informiert Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie WEG. In Baden-Württemberg, sind zwei Drittel der Wohnungen in Mehrparteienhäusern vermietet, in einem knappen Drittel wohnen die Eigentümer.

Laden ist zu Hause deutlich günstiger

In einer Studie aus dem Jahr 2023 gaben 80 Prozent der Befragten an, dass sie ihr Fahrzeug zu Hause laden. Hauptgrund: Privates Laden ist meist deutlich günstiger als das Laden an öffentlichen Stationen. Dort kostet die Kilowattstunde zwischen etwa 50 und 70 Cent. Lädt man dagegen zu Hause, sind es aktuell rund 35 Cent pro Kilowattstunde Netzstrom (Arbeitspreis). Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, sinken die Kosten noch einmal deutlich.

Recht auf private Ladestation – auch für Mieterinnen und Mieter

Bürgerinnen und Bürger, die in Mehrparteienhäusern zur Miete wohnen, können vom Hauseigentümer oder der Eigentümerin die Erlaubnis zur Errichtung von Ladestationen verlangen. So kommen auch sie in den Genuss von günstigem privaten Ladestrom. Die baulichen Veränderungen müssen sie allerdings selbst bezahlen. Sie tragen dann auch die Kosten für Installation und Betrieb (Stromkosten) der Ladeinfrastruktur. Das legt der Paragraf 554 Abs. 1 BGB fest. Vermieter können auch einheitliche Ladelösungen zur Verfügung stellen und die Kosten über Modernisierungsvereinbarungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen.

Für Eigentümer und Eigentümerinnen in WEG gilt: Auch sie können per Gesetz (Paragraf 20 Abs. 2, S. 1 Nr. 2 WEG) von der Eigentümergemeinschaft angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die für das Laden von E-Autos vorgesehen sind. Die Kosten müssen sie hier ebenfalls selbst tragen. Im Idealfall sollte die WEG gemeinsam planen, so kann sie Doppelkosten vermeiden. Fördergelder für die vorbereitende Elektroinstallation der Ladepunkte erhalten WEG in Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm Charge@BW.

Infos zu Planung und Betrieb

Die Expertinnen und Experten der KEA-BW empfehlen allen Beteiligten in größeren Wohneinheiten, frühzeitig ein Gesamtkonzept für ihre geplante Ladestation zu entwickeln. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

• Wie hoch ist der Bedarf in unserem Haus?
• Wie wollen wir die Stellplätze organisieren?
• Wie können wir das umsetzen?
• Welches Betriebsmodell wählen wir?
• Welche Kosten kommen auf uns zu und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Nicht immer muss so umfassend geplant werden. Wer in einer kleinen Wohnanlage lebt oder wenn nur einzelne Mietparteien oder Eigentümer und Eigentümerinnen eine Lademöglichkeit wünschen, kann eine individuelle Einzellösung sinnvoll und günstiger sein. Je größer die Wohneinheit und die Nachfrage nach Ladestationen, desto empfehlenswerter ist jedoch ein übergeordnetes Konzept zur Planung. Übrigens: Die Kosten für die Umrüstung eines Stellplatzes variieren je nach Voraussetzung stark, sie können von 3.000 bis 8.000 Euro reichen.

Technische Grundlagen

Der KEA-BW-Leitfaden gibt auch hilfreiche Tipps zu technischen Kniffen: Wer sein E-Auto zu Hause lädt, kann das in der Regel bequem über Nacht tun. Die zur Verfügung stehende längere Ladezeit hat den Vorteil, dass keine hohe Ladeleistung benötigt wird. Im Leitfaden werden neben diesen Infos auch Fragen zum Netzanschluss sowie zu den verschiedenen Lastmanagementsystemen – statisch und dynamisch – erklärt. 

 

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) trägt dazu bei, den Klimaschutz im Südwesten umzusetzen. Die Landesenergieagentur ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Energiewende, Wärmewende sowie der Verkehrswende und treibt den Gewässer- und Bodenschutz voran. Sie berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie weniger Energie verbrauchen, Energie effizient nutzen, erneuerbare Energien ausbauen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben können. Auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie kirchliche Einrichtungen gehören zu den Zielgruppen.

Die Energieagentur des Landes ist unterteilt in die Bereiche „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“, „Zukunft Altbau“, „Nachhaltige Mobilität“, „Wasser und Boden“ sowie „Erneuerbare BW“. Zu letzterem zählt auch das „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die KEA-BW wurde im Jahr 1994 gegründet und ist seit 2017 eine 100-prozentige Tochter des Landes. An den Standorten in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.kea-bw.de

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