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Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 20 Autos / KEA-BW unterstützt kommunale Angebote

Mann schaut auf sein Smartphone mit Carsharing-App

Ein Carsharing-Auto ersetzt bis zu 20 private Fahrzeuge. Foto: iStock metamoworks

Zahl der Woche: 20

Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 20 Autos

Landesenergieagentur KEA-BW unterstützt Kommunen beim Aufbau eines Angebots

•      Carsharing-Bundesverband: Ein geteiltes Auto ersetzt acht bis 20 private Autos

•      Rund 228 Quadratmeter mehr Platz für Aufenthaltsqualität

•      Landesenergieagentur KEA-BW berät in Baden-Württemberg zu Carsharing in Kommunen

•      Leitfaden „Carsharing im öffentlichen Raum“ kostenlos erhältlich

•      Land fördert Personalstellen für nachhaltige Mobilität

 

Ein einziges Carsharing-Auto ersetzt bis zu 20 private Fahrzeuge. Durch die Anschaffung eines Carsharing-Autos wird damit eine Straßenkante mit einer Länge von 99 Metern frei. Das macht rund 228 Quadratmeter Platz, die Städte für mehr Aufenthaltsqualität nutzen und umbauen können. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Die Zahlen stammen vom Bundesverband Carsharing. Um den Prozess in Kommunen zu beschleunigen, hält das Land Baden-Württemberg Förderangebote bereit. Ansprechpartnerin für die Kommunen ist die Landesenergieagentur KEA-BW.

Private Fahrzeuge stehen im Schnitt 23 Stunden pro Tag auf dem Parkplatz. Ersetzen Menschen ihr Auto und nutzen stattdessen Carsharing, reduziert sich diese durchschnittliche Standzeit – und die Anzahl der benötigten Fahrzeuge: Pro Carsharing-Auto werden acht bis 20 private Fahrzeuge weniger benötigt. Carsharing leistet somit einen wichtigen Beitrag für lebenswerte Städte und Gemeinden und hilft, die nachhaltige Mobilität voranzutreiben.

Verkehr entlasten durch Carsharing

Carsharing gibt Flächen frei, die sich anderweitig nutzen lassen. Wie Städte und Gemeinden sowie Stadt- und Landkreise im Südwesten konkret vom Einsatz von Carsharing profitieren können, zeigt die Landesenergieagentur KEA-BW. So zeigt beispielsweise der Leitfaden „Carsharing im öffentlichen Raum“ Möglichkeiten für Kommunen in Baden-Württemberg bei der Förderung des Carsharings. Er gibt Hilfestellungen für die Ausweisung von Stellplätzen an die Hand. Herausgegeben haben ihn das Landesverkehrsministerium und die KEA-BW: www.kea-bw.de/publikationen

Die Verkehrswende braucht aber auch Menschen, die Mobilitätsprojekte in den Kommunen anstoßen, planen und umsetzen. Dafür bietet das Land Baden-Württemberg eine Förderung für Personalstellen für nachhaltige Mobilität: In den ersten vier Jahren werden die Hälfte der Personalkosten für Kommunen übernommen. Die KEA-BW betreut diese Stellen. Mehr zum Thema Carsharing und Stellenförderung bietet die Webseite des Fachbereichs Nachhaltige Mobilität:
www.kea-bw.de/nachhaltige-mobilitaet/wissensportal

Weitere Informationen:

Bundesverband Carsharing:

www.carsharing.de/carsharing-fahrzeug-ersetzt-zu-20-private-pkw

www.carsharing.de/alles-ueber-carsharing/umweltbilanz/verkehrsentlastung-durch-carsharing

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die nachhaltige Mobilität sowie der Bereich der Klimaanpassung sind Schwerpunkte der KEA-BW. Zudem ist sie die zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe, eine Außenstelle befindet sich in Stuttgart.

Über die Themenfelder der KEA-BW

Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) erstellen Informationsmaterialien, verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem Bereich „Nachhaltige Mobilität“ sollen sie den Klimaschutz in Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Ergänzt werden die Aktivitäten der KEA-BW durch den Bereich „Erneuerbare BW“. Er ist Ansprechpartner für Kommunen und Projektierer mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien im Land schneller auszubauen. Angesiedelt bei „Erneuerbare BW“ ist auch das im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkende „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die Kompetenzzentren und der Bereich Erneuerbare BW werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW.
www.kea-bw.de

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