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Förderung für Pflegefahrzeuge: Pflegedienste können Zuschüsse für Elektroautos beantragen

Eine Krankenschwester packt eine Tasche mit Pflegeutensilien in den Kofferaum ihres Autos.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Pflege- und Sozialdienste bei der Flottenelektrifizierung. Foto: AdobeStock/Cultura Creative

Pflege- und Sozialdienste, die ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren möchten, erhalten jetzt Unterstützung vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit dem Programm "BW-e-Pflegefahrzeuge". Der Zuschuss kann bis zu 7.000 Euro je Fahrzeug betragen und für bis zu 30 Fahrzeuge pro Pflegedienst über 3 Jahre beantragt werden.

Pflegekräfte sind auf das Auto angewiesen  

Für Pflegedienste ist das Auto ein tägliches Arbeitsgerät in der ambulanten und stationären Pflege. Ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel ist praktisch unmöglich. Die überwiegend eingesetzten Kleinwägen sind jedoch aus Kostengründen mehrheitlich Verbrenner. Sie tragen damit zum Schadstoff-Ausstoß in Baden-Württemberg bei, der zum Erreichen der Klimaschutz-Ziele im Verkehr deutlich verringert werden muss.  

Das Ziel des Verkehrsministeriums für das Jahr 2030 ist, dass jedes zweite Auto klimaneutral fährt. Deshalb will das Ministerium den Pflege- und Sozialdiensten im Land den Umstieg auf klimafreundlichere, vollelektrische Antriebe (Batterie und/oder Brennstoffzelle) erleichtern und fördert die Investitionsmehrkosten beim Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs. 

Umstieg auf vollelektrische Antriebe wird erleichtert  

In einer Pressemitteilung des Ministeriums erklärt Verkehrsminister Winfried Hermann: "Es gibt zu wenig kleine, bezahlbare Elektroautos. Hier ist das Angebot zu niedrig und die Preise oft nicht konkurrenzfähig. Mit der Förderung 'BW-e-Pflegefahrzeuge' wollen wir bis zu 1.000 Fahrzeuge fördern und E-Mobilität sichtbar machen."

Ein in Baden-Württemberg zugelassener und überwiegend dort eingesetzter Kleinwagen (Fahrzeuglänge bis 4,1 m) kann mit bis zu 7.000 Euro gefördert werden. Die Förderung gilt ausschließlich für Neuwägen (Erstzulassung). Insgesamt können über einen Zeitraum von 3 Jahren maximal 30 Fahrzeuge pro Pflegedienst gefördert werden. 

Interessant ist diese Förderung auch vor dem Hintergrund, dass einige Hersteller von Elektroautos angekündigt haben, Kleinwagen-Modelle speziell für den Einsatz in der Pflege anzupassen. Die Fahrzeuge müssen platzsparend sein, um auch innerstädtisch die Parkplatzsuche zu erleichtern und trotzdem ausreichend Stauraum für Pflege-Utensilien bieten. Durch ihre geringe Größe sind sie wiederum ressourcenschonend in der Herstellung.  

Anträge für die Förderung "BW-e-Pflegefahrzeuge" können bis 31.12.2025 gestellt werden.  

Mehr Informationen zum Förderprogramm: https://www.kea-bw.de/foerderdatenbank/detail/bw-e-pflegefahrzeuge

Direkt zu Förderrichtlinien und Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-pflegefahrzeuge.html

Zur Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-elektro-fahrzeuge-fuer-pflegedienste

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Nachhaltige Mobilität der KEA-BW: mobilitaet@kea-bw.de