Auf Basis der Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden hat das Ministerium für Verkehr seine Fördergrundsätze für qualifizierte Fachkonzepte und die Grundsätze für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz aktualisiert. Das Ministerium hat verschiedene Fördertatbestände angepasst und den Kreis der Antragstellenden weiterentwickelt. Damit unterstützt das Land Kommunen weiterhin begleitend zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bei einer ganzheitlichen Verkehrsplanung im Bereich nachhaltige Mobilität. Es versetzt sie in die Lage, die Förderungen von Bund und Land ideal auszuschöpfen.
Aktuelles
Förderungen für qualifizierte Fachkonzepte und Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz weiterentwickelt
Fachkonzepte auch für Autonomes Fahren und City-Logistik sowie Verkehrsverbünde und -unternehmen
Neben Konzeptionen unter anderem in den Bereichen Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Parken und Carsharing unterstützt das Verkehrsministerium im Rahmen der Förderung qualifizierter Fachkonzepte Konzepte zum autonomen Fahren im öffentlichen Verkehr oder City-Logistik-Konzepte. Neben Kommunen können auch Verkehrsunternehmen und -verbünde Anträge stellen.
Fachkräfte finanziell und fachlich gefördert
Mit der Förderung der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz unterstützt das Land die Kommunen, notwendige personelle Kapazitäten aufzubauen. Im Rahmen der neuen Fördergrundsätze können auch Zusammenschlüsse von Kommunen leichter Anträge stellen. Außerdem hat das Ministerium verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Verwaltung der Förderung zu vereinfachen. Es fördert Stellen in folgenden Bereichen:
1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege
2. Parkraummanagement inkl. digitaler Parkraumkontrolle
3. Mobilstationen und Carsharing
4. Datenmanagement
5. Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr
6. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
8. Mobilitätspass
In unterschiedlichen Bereichen haben geförderte Fachkräfte viele Best-Practice Beispiele umgesetzt. Um sie in ihren Aufgaben zu unterstützen, sieht die Förderung vor, dass die KEA-BW und die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) die Stelleninhaberinnen und -inhaber fachlich begleiten und landesweit vernetzen. Interessierte laden die Anträge herunter und senden die bearbeiteten Dateien an personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de. Stichtag ist der 31.01. eines Jahres - bei Verfügbarkeit werden Mittel auch danach beschieden (für 2026 derzeit noch möglich).
Zur Förderung der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz:
https://www.kea-bw.de/beratung/foerderberatung#c8973
Zum Steckbrief in der KEA-BW-Förderprogrammsuche:
https://www.kea-bw.de/foerderprogrammsuche/detail/fachkraefte-fuer-mobilitaet-und-klimaschutz
Zum Netzwerk der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in Baden-Württemberg:
https://www.kea-bw.de/netzwerk/stellenfoerderung
Über die fachliche Betreuung von KEA-BW und NVBW:
Alle Informationen sowie Antragsformulare zur Fachkonzepte-Förderung:
Broschüre zur Fachkräfte- und Fachkonzepte-Förderung:
