| Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW |
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| Antragstellende | Grundätzlich zuwendungs- und antragsberechtigt sind: a) Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg b) Städte, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Darüber hinaus sind je nach Fördertatbestand weitere Organisationen zuwendungs- und antragsberechtigt: c) Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen (ebenfalls allgemein antragsberechtigt mit Ausnahme Aktivitäten im Bereich der Schulwegeplanung) d) Kommunale bzw. kommunal getragene Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Gemeinden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises vorliegt. Auch in diesem Fall ist verbindlich darzustellen, wie die Finanzierung über die volle Laufzeit (mindestens vier Jahre) sichergestellt werden kann. (antragsberechtigt für 2.1, 2.2, 2.3 und 3.3) e) Gemeindeverbünde (antragsberchtigt für 3.2) |
| Förderungen | Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen. Das Programm besteht aus drei Förderbereichen mit insgesamt acht Aufgabengebieten. Die Förderanträge für den jeweiligen Bereich erhalten Sie, wenn Sie auf den Link klicken. Dort, und in den Fördergrundsätzen werden die Inhalte der Aufgaben beschrieben. 1. Nahmobilität und Aufenthaltsqualität |
| Förderhöhe | Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Die Pauschalsätze betragen 82.250 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 85.500 Euro pro Jahr im höheren Dienst und werden in den ersten zwei Jahren des vierjährigen Gesamtzeitraums ausgezahlt. |
| Fristen | Anträge sind jeweils bis zum Stichtag 31.01 einzureichen. Auch im Anschluss an den jährlichen Stichtag ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Anträge können Sie unter obigen Links herunterladen. Sie sind per Mail an personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de einzureichen. |
| Verwandte Suchbegriffe | Carsharing, Car-Sharing, Lärmschutz, Digitalisierung, Personalstellenförderung |
Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz
kea-bw.de