Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Stellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz über vier Jahre zu 50%. Für acht Schwerpunkte können sich Kommunen - und teils auch (kommunale) Beratungsagenturen - bewerben.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW
Internet

Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Fördergrundsätze (Geltungsdauer: 31.12.2030)

AntragstellendeGrundätzlich zuwendungs- und antragsberechtigt sind:
a) Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg
b) Städte, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen.

Darüber hinaus sind je nach Fördertatbestand weitere Organisationen zuwendungs- und antragsberechtigt:
c) Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen (ebenfalls allgemein antragsberechtigt mit Ausnahme Aktivitäten im Bereich der Schulwegeplanung)
d) Kommunale bzw. kommunal getragene Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Gemeinden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises vorliegt. Auch in diesem Fall ist verbindlich darzustellen, wie die Finanzierung über die volle Laufzeit (mindestens vier Jahre) sichergestellt werden kann. (antragsberechtigt für 2.1, 2.2, 2.3 und 3.3)
e) Gemeindeverbünde (antragsberchtigt für 3.2)
Förderungen

Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen. Das Programm besteht aus drei Förderbereichen mit insgesamt acht Aufgabengebieten

Die Förderanträge für den jeweiligen Bereich erhalten Sie, wenn Sie auf den Link klicken. Dort, und in den Fördergrundsätzen werden die Inhalte der Aufgaben beschrieben.

1. Nahmobilität und Aufenthaltsqualität
1.1 Fußverkehr/Ortsmitten/Schulwege
1.2 Parkraummanagement inkl. digitale Parkraumkontrolle
2. Vernetzte Mobilität und Daten
2.1 Mobilstationen und Carsharing
2.2 Datenmanagement
2.3 Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr
3. Mobilitäts- und Infrastrukturplanung
3.1 Ladeinfrastruktur füt Elektromobilität
3.2 Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
3.3 Mobilitätspass

Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. Für 3.1 ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

FörderhöheDie geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Die Pauschalsätze betragen 82.250 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 85.500 Euro pro Jahr im höheren Dienst und werden in den ersten zwei Jahren des vierjährigen Gesamtzeitraums ausgezahlt. 
Fristen

Anträge sind jeweils bis zum Stichtag 31.01 einzureichen. Auch im Anschluss an den jährlichen Stichtag ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Anträge können Sie unter obigen Links herunterladen. Sie sind per Mail an personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de einzureichen. 

Verwandte SuchbegriffeCarsharing, Car-Sharing, Lärmschutz, Digitalisierung, Personalstellenförderung