Kommunen und weiteren Akteuren stehen erneut zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auf Klimaschutz, nachhaltige Entwicklung und innovative Vorhaben abzielen.
Für den Ausbau der Wasserstofferzeugung stellt das Umweltministerium des Landes insgesamt 50 Millionen Euro für Elektrolyseure bereit. Gefördert werden Neuerrichtungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen mit bis zu 45 Prozent. Projektskizzen können noch bis zum 18. Mai 2026 eingereicht werden beim Karlsruher Institut für Technologie.
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt zudem den klimafreundlichen Schwerlastverkehr mit 220 Millionen Euro. Gefördert werden Wasserstofftankstellen sowie Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Antragsfrist ist der 31. Mai 2026; hier geht es zum easy-Online-Portal.
Im Rahmen der europäischen Städtemission können sich Kommunen weiterhin für Klimaneutralitätsprojekte bewerben. Die aktuellen Fristen laufen bis zum 8. Oktober 2026, weitere Ausschreibungen sind von Februar bis Oktober 2027 terminiert. Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die nationale Kontaktstelle Klima, Energie und Mobilität. Der Service reicht von der Einordnung der Projektidee über Hinweise zur Gestaltung und Einreichung des Antrags bis hin zur Realisierung eines Vorhabens.
Gewusst? In der Kommunalrichtlinie sind auch Hochschulen antragsberechtigt und können somit etwa Beratungsleistungen für Klimaschutz in Anspruch nehmen, selbst Personal für ein Klimaschutzmanagement einstellen oder ihre Außen- und Innenbeleuchtung energieeffizient sanieren. Anträge können fortlaufend bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Damit Hochschulen passende Angebote in unserer Förderprogrammsuche künftig noch besser finden können, haben wir diese als weitere Zielgruppe in den Filtermöglichkeiten ergänzt.
