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Klimaneutrale Verwaltung: Kommunen können beim Land Geld für Personal beantragen

Ein Mann und zwei Frauen unterhalten sich in einem Büroflur

Klimabeauftragte für die kommunale Verwaltung werden auch weiterhin vom Land finanziell unterstützt. Foto: KEA-BW

Finanzielle Unterstützung für die klimaneutrale Kommunalverwaltung

Kommunen in Baden-Württemberg erhalten Geld vom Land für Klimabeauftragte

  • Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Kommunen im Land, bis 2040 eine klimaneutrale Verwaltung zu haben
  • Für Personalstellen, die den Prozess vorantreiben sollen, gibt es eine finanzielle Unterstützung
  • Fördertopf enthält noch Mittel

Die Kommunen in Baden-Württemberg, und damit auch deren Verwaltungen, müssen bis 2040 klimaneutral sein. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, berät die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie leistet auch Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung. Zusätzlich erhalten die Kommunen eine finanzielle Unterstützung vom Land, wenn sie eine einschlägige Stelle schaffen. Die Klimabeauftragten sollen den Umbau vorantreiben. Aktuell ist noch Geld im Fördertopf. Darauf weist die Landesenergieagentur hin. Beantragen können Kommunen die Förderung beim Umweltministerium. Bislang wurden 108 Stellen bewilligt, davon sind bereits rund 70 besetzt. Die Finanzierung besteht aus einem Zuschuss von 65 Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Gefördert werden auch begleitende externe Beratungen sowie Sachkosten. 

Um die Klimaneutralität der Kommunalverwaltungen voranzutreiben, braucht es Fachleute, die sich dieser Aufgabe widmen. Unterstützung gibt es dafür vom Land in Form von Zuschüssen für „Beauftragte für die klimaneutrale Kommunalverwaltung.“ Die Höhe der Zuwendung beträgt 65 Prozent der Personalausgaben. Für Beratungs- und Sachkosten gibt es 75 Prozent. Die KEA-BW unterstützt die Beauftragten durch Beratung, via Infomailings und mit einem digitalen monatlichen Austausch.

„Der Umbau hin zur klimaneutralen Kommunalverwaltung muss systematisch vonstatten gehen“, betont die Bereichsleiterin für kommunalen Klimaschutz bei der KEA-BW, Nadine Derber. „Die Kommunen nähern sich dem Ziel Klimaneutralität in drei Schritten. Nach einer Bestandsaufnahme der aktuellen Situation folgt ein Plan mit Maßnahmen zur Absenkung der Treibhausgasemissionen. Anschließend werden die Maßnahmen umgesetzt.“ Diese Reihenfolge sei für diesen Prozess unentbehrlich, so die Umweltwissenschaftlerin Derber.

Wie Kommunalverwaltungen klimaneutral werden

Im Detail sieht das so aus: Zunächst wird geprüft, wie hoch der tatsächliche CO2-Ausstoß in den verschiedenen Liegenschaften und Fuhrparks der Gemeinde ist. Wie viel Energie wird in Kita, Schule und Rathaus verbraucht? In einem zweiten Schritt erarbeitet die Kommune einen Maßnahmenplan zur Umsetzung. Danach unternimmt sie Anstrengungen, den Verbrauch zu senken und den Restbedarf erneuerbar zu decken. Dafür ist ein massiver Ausbau von Photovoltaik auf den Dächern der kommunalen Gebäude ein wichtiger Schritt. Auch ein auf E-Mobilität umgestellter Fuhrpark trägt dazu bei, den Ausstoß schädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Zusätzlich dazu lohnt ein Blick auf die möglichst klimaneutrale Aufbereitung von Abwasser. Um ihre Erfolge zu dokumentieren, monitort die Kommune kontinuierlich die Fortschritte.

Um all diese Transformationsschritte einzuleiten, zu kommunizieren, mit den einzelnen Abteilungen innerhalb der Kommunalverwaltung abzustimmen und umzusetzen, fördert das Land Personal, das sich dieser Aufgabe annimmt. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der KEA-BW finden Kommunen hier: www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/team.

Weiterführende Links:

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Leitfaden liefert Tipps für die praktische Umsetzung

Ein kostenloser Ratgeber zeigt auf, wie Städte und Gemeinden klimaneutral werden können. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), das Umweltministerium Baden-Württemberg und der Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw) haben den Leitfaden erarbeitet. Auftraggeber war die KEA-BW.
www.kea-bw.de/kommunaler-klimaschutz/wissensportal/klimaneutrale-kommunalverwaltung

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Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die nachhaltige Mobilität sowie der Bereich der Klimaanpassung sind Schwerpunkte der KEA-BW. Zudem ist sie die zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe, eine Außenstelle befindet sich in Stuttgart.

Über die Themenfelder der KEA-BW

Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) erstellen Informationsmaterialien, verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem Bereich „Nachhaltige Mobilität“ sollen sie den Klimaschutz in Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Ergänzt werden die Aktivitäten der KEA-BW durch den Bereich „Erneuerbare BW“. Er ist Ansprechpartner für Kommunen und Projektierer mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien im Land schneller auszubauen. Angesiedelt bei „Erneuerbare BW“ ist auch das im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkende „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die Kompetenzzentren und der Bereich Erneuerbare BW werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW.
www.kea-bw.de

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  • KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) oder
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  • Klimaschutz- und Energieagentur des Landes
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76133 Karlsruhe

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