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Kommunen können ab Januar von verbesserten Förderkonditionen bei Gebäudesanierungsprogramm profitieren

Bild: Adobe Stock

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 auch bei der KfW Bankengruppe zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

Davon können auch Kommunen profitieren: Etwa durch die Änderungen bei den Nichtwohngebäuden ab dem 24.01.2020. Dort bietet die KfW Bankengruppe in vielen Produkten höhere Zuschüsse im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren an.

Mehr Informationen zu IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278) gibt es online bei der KfW unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/ sowie in der KEA-BW-Rubrik Förderprogramme