Förderung für Fachkonzepte und zweiter Aufruf zur Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität
Zum Ende des Jahres hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg noch einmal zwei Förderinstrumente auf den Weg gebracht, die unterschiedliche Fördernehmer dabei unterstützen, effiziente Maßnahmen im Mobilitätssektor umzusetzen und einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. So können Kommunen mit dem zweiten Aufruf zur Personalstellenförderung die personellen Kapazitäten vor Ort in den Bereichen Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Radverkehrsförderung, Mobilitätsstationen und in einem neuen Aufgabengebiet Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum erhöhen. Die Förderung von qualifizierten Fachkonzepten für eine nachhaltige Mobilität unterstützt im Gegenzug die Planung konkreter förderfähiger Maßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Landesförderung für Fachkonzepte nachhaltiger Mobilität
Mit der Landesförderung für Fachkonzepte nachhaltiger Mobilität wird es Stadt- und Landkreisen, Städten, Gemeinden und Zusammenschlüssen von Kommunen in Baden-Württemberg erleichtert, Fachkonzepte für konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Diese Fachkonzepte und Konzeptionen sind selbst häufig entscheidende Voraussetzung für eine investive Förderung von konkreten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg versteht daher die Förderung nicht nur als Möglichkeit, die Qualität von Maßnahmen durch die sorgfältige Planung deutlich zu erhöhen, sondern sieht sie auch als Instrument für die Kommunen, um die Fördermöglichkeiten des LGVFG besser nutzen zu können. Das Land übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 200.000 Euro. Gefördert werden können folgende Konzeptionen
- Klimamobilitätsplan
- Radverkehrskonzeption
- Fußverkehrskonzeption
- Konzeption Multimodale Knoten
- Konzeption Ladeinfrastruktur
- Konzept zu ruhigen und sicheren Ortsmitten
- Bicycle Policy Audit (BYPAD)
- Modal-Split-Erhebung
- Schulwegpläne (vorzugsweise auf Landkreisebene)
- Fußgängerquerungs-Konzept
- Bike+Ride-Konzept (hier sind auch Verkehrsverbünde antragsberechtigt!)
Eine Kombination mehrerer Konzepte sowie eine Qualifizierung bestehender Pläne und Konzeptionen nach den aktuellen Standards sind ebenso förderfähig.
Die Anträge können bis Ende 2021 bei den jeweiligen Regierungspräsidien (RP) eingereicht werden. Sie wickeln die Förderung ab und fungieren als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstelle. Im Anschluss an eine Bewilligung ist innerhalb von sechs Monaten die Planungsleistung zu vergeben; nach spätestens drei Jahren muss die Planungsleistung abgeschlossen sein.
Fördergrundsätze und Anforderungen an die jeweiligen Konzepte sowie das Antragsformular und die für Sie zuständige Ansprechpartnerin bei den Regierungspräsidien finden Sie auf der Förderseite des Verkehrsministeriums sowie direkt hier unter Fördergrundsätze, Antragsformular, RP Freiburg, RP Karlsruhe, RP Tübingen und RP Stuttgart.
Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität
Bereits im Sommer 2020 hatte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise dazu aufgerufen, eine Förderung von Personalstellen in den Bereichen Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen und Radverkehr zu beantragen. Nun wurde die Personalstellenförderung neu aufgelegt und hierbei um den zusätzlichen Bereich Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum ergänzt. Neben Stadt- und Landkreisen können nun auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit Unterer Verkehrsbehörde Anträge stellen.
Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen.
Besonders bei zwei Bereichen ist die Antragsfrist knapp bemessen. Anträge können wie folgt eingereicht werden:
- Ab sofort und bis zum 15.12.2020 für die Programmteile Koordination Mobilitätsstationen und Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum
- Ab sofort und bis zum 31.01.2021 für die drei Bereiche Koordination Radverkehr, Erstberatung Elektromobilität und Management Ladeinfrastruktur
- Vom 01.06.2021 bis zum 31.08.2021 für alle fünf Fördertatbestände
Die Grundsätze zur Förderung können Sie hier nachlesen. Die Förderanträge für den jeweiligen Bereich finden Sie im Folgenden verlinkt:
- Koordination Radverkehr
- Koordination Mobilitätsstationen
- Management Ladeinfrastruktur
- Erstberatung Elektromobilität
- Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum
Die Abwicklung des Programms erfolgt über die KEA Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW).
Anträge sind daher digital einzureichen bei:
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Tel.: +49 0721 98471-0
E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de