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Neue Musterunterlagen für kommunale Carsharing-Auswahlverfahren

Frau mit elektrischem Carsharingauto an Ladesäule

Foto: Jan Potente

Unterstützung für Gemeinden bei der transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe von Carsharing-Stellflächen

Kommunen in Baden-Württemberg können ab sofort neue Musterunterlagen für die Durchführung eines straßenrechtlichen Auswahlverfahrens zur Verteilung von Carsharing-Stellflächen nutzen. Die Unterlagen wurden im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner erstellt.

Die Musterunterlagen richten sich insbesondere an Kommunen, die Flächen im öffentlichen Straßenraum für ein stationsbasiertes oder stationsflexibles Carsharing-Angebot bereitstellen möchten. Sie bieten eine strukturierte Grundlage für ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren nach § 16a Abs. 4 Straßengesetz Baden-Württemberg. Vorgesehen ist grundsätzlich ein eigenwirtschaftlicher Betrieb durch die Carsharinganbieter; die Gemeinde vergibt dabei keinen entgeltlichen Auftrag.

In den Unterlagen enthalten sind unter anderem Vorlagen für die Bekanntmachung, die Teilnahme und Eignungsprüfung, die Verteilung von Stellflächenpaketen sowie den Abschluss von Sondernutzungsverträgen. Für den Fall, dass mehrere Anbieter Interesse an denselben Flächen haben, ist ein faires Draw-Verfahren vorgesehen. Gemeinden können außerdem Stellflächen nach ihrer wirtschaftlichen Attraktivität kategorisieren und so dazu beitragen, Carsharing auch an weniger wirtschaftlich attraktiven Standorten aufzubauen.

Durch die Nutzung der Musterunterlagen können Kommunen die Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens verkürzen. Die Dokumente sind Arbeits- sowie Orientierungshilfe und müssen (lediglich) an die örtlichen Gegebenheiten und kommunalen Ziele angepasst werden. Dadurch helfen sie, Verwaltungsaufwand zu sparen. Sie unterstützen dabei die lokale Mobilitätswende voranbringen, klimafreundliche Alternativen zum privaten Pkw stärken und Carsharing gezielt auch in weniger gut versorgten Ortsteilen zu etablieren.

Wichtig: Die Unterlagen beziehen sich ausschließlich auf die Zuteilung straßenrechtlich gewidmeter Flächen für stationsbasiertes oder stationsflexibles Carsharing. Sie sind nicht für Free-Floating-Angebote und nicht für ungewidmete Flächen bestimmt. Die in den Musterunterlagen enthaltenen Hinweise sollen Denkanstöße und Hilfestellungen bieten, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Sollten Sie für Ihr Carsharing-Projekt eine Rechtsberatung benötigen, können Sie diese derzeit - noch bis November 2026 - kostenfrei über die KEA-BW erhalten. Informieren Sie sich dazu auf der KEA-BW Website.