Immer mehr Menschen nutzen Elektromobilität. Damit das Verkehrswendeziel des Landes Baden-Württemberg erreicht wird, wonach jedes zweite Auto klimaneutral fahren soll, muss gerade jetzt Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist, der Ausbau an den Orten, an denen sich Menschen aufhalten – also in Wohn- oder Arbeitsplatznähe. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Verkehr eine attraktive Fördermöglichkeit entwickelt, die dem flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur dient.
Ladeinfrastruktur soll fußläufig erreichbar sein.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Siedlungs- und Gewerbegebieten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Voraussetzung dafür ist, dass in einem Radius von 300 Metern um die neue Lademöglichkeit (bei Schnelladeinfrastruktur vier Kilometer) bisher keine weitere zugängliche Ladeinfrastruktur zu finden ist und die Ladeinfrastruktur mindestens sechs Jahre an dem im Antrag definierten Ort in Betrieb ist.
Besonders für ländliche Regionen interessant.
Die Förderbedingungen sind so gestaltet, dass auch in weniger dicht besiedelten Regionen der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur wirtschaftlich wird. Diese Förderung richtet sich daher insbesondere an ländliche Gebiete. Gemeinden und Landkreise haben so die Möglichkeit, flächendeckend in allen Siedlungs- und Gewerbegebieten Ladeinfrastruktur aufzuweisen.
Privatpersonen, Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen können bis zum 15. September 2024 ihren Förderantrag beim Ministerium für Verkehr einreichen. Der Förderbetrag hängt von der Ladeleistung und Art des Netzanschlusses ab, wobei die Förderung bis zu 60 Prozent betragen kann. Die Antragstellerinnen und Antragsteller können die Förderhöhe bis zu den in den Fördergrundsätzen festgelegten Höchstwerten beantragen. Diese Höchstwerte liegen zwischen 2.500 Euro (für Normalladepunkte bis 22 kW für AC und DC) und 100.000 Euro (für Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz).
Die wichtigsten Informationen im Überblick: https://www.kea-bw.de/foerderdatenbank/detail/fusslaeufige-ladeinfrastruktur
Das Antragsformular und detailliertere Informationen gibt es auf der Webseite des Verkehrsministeriums: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/fusslaeufige-ladeinfrastruktur
Noch Fragen oder Rückmeldungen? Dann wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Nachhaltige Mobilität der KEA-BW: mobilitaet-foerderung@kea-bw.de