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Webinar-Reihe der KEA-BW informiert kostenlos über neues Klimaschutzgesetz des Landes

Bis zum Jahr 2050 will Baden-Württemberg seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 90 Prozent reduzieren. Klimaneutrale Wärmeversorgung, etwa aus Biogasanlagen, wird dazu einen Beitrag leisten. Foto: Adobe Stock

 

Gesetzesnovelle nimmt alle baden-württembergischen Kommunen in die Pflicht, Landesenergieagentur bietet Unterstützung an

Was ändert sich für Kommunen, Wirtschaft und Privathaushalte mit dem neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg? In einer Webinar-Reihe informiert die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) über die entscheidenden Neuregelungen. Der Landtag hatte das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ am 14. Oktober verabschiedet.

Das kostenlose Live-Format „klimaschutz_konkret online“ der KEA-BW findet immer dienstags von 10.45 bis 11.45 Uhr statt. In mehreren Terminen widmet sich das Expertenteam den Themen des novellierten Klimaschutzgesetzes Baden-Württembergs. Los geht es am 1. Dezember. In dieser Auftaktveranstaltung gibt Dr. Volker Kienzlen, Geschäftsführer der KEA-BW, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

„Von den meisten Regelungen sind Kommunen unmittelbar betroffen“, weiß der Klimaschutzexperte. „So müssen sie künftig ihre Energieverbräuche dokumentieren und in einer Datenbank veröffentlichen. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und große Kreisstädte verpflichtend. Weiter können Kommunen Klimamobilitätspläne entwickeln, mit denen sie ihre Treibhausgasemissionen dauerhaft und deutlich senken können“, zählt der KEA-BW-Chef auf. Er wird in seinem Vortrag schließlich darauf eingehen, dass jeder, der ein Nichtwohngebäude oder einen großen Parkplatz neu baut, künftig eine Photovoltaikanlage installieren muss.

Folgen 2 + 3:  Wärmeplan erstellen und Energiedaten erfassen

Die Frage „Was müssen zur Wärmeplanung verpflichtete Kommunen jetzt wissen?“ wird im zweiten Webinar am 8. Dezember 2020 beantwortet. Jede große Kreisstadt und jeder Stadtkreis im Land müssen in den kommenden drei Jahren einen Wärmeplan erstellen und ihn ab 2024 fortschreiben. Innerhalb der ersten fünf Jahre der Wärmeplanung soll die Umsetzung von mindestens fünf Maßnahmen starten. Grundlegende Fragen, etwa welche Anforderungen der Gesetzgeber an den Plan stellt, welche Daten zur Erstellung nötig sind und wie der Prozess anschließend abläuft, erläutert der Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der KEA-BW, Dr. Max Peters.

Im Fokus des dritten KEA-BW-Webinars steht am 12. Januar 2021 der Klimaschutzgesetz-Paragraph 7b: „Erfassung des Energieverbrauchs durch Gemeinden und Gemeindeverbände“. Die Teilnehmenden erfahren unter anderem, ab wann sie welche Daten dokumentieren müssen. Besprochen wird auch, wie sich die Erfassungspflicht für Gemeinden mit systematischem Energiemanagement von den Kommunen ohne ein solches System unterscheidet. Referent Claus Greiser leitet das Kompetenzzentrum Energiemanagement der KEA-BW.

Nach Einschätzung von KEA-BW-Geschäftsführer Dr. Volker Kienzlen ist Baden-Württemberg mit der Neujustierung seines Klimaschutzgesetzes auf dem richtigen Weg: „Die KEA-BW begrüßt die neuen Maßnahmen. Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen: den Treibhausgasausstoß des Landes bis zum Jahr 2030 um insgesamt 42 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Alle Landkreise, Städte und Gemeinden können sich von unseren fünf Kompetenzzentren kompetent und kostenfrei beraten lassen.“

 

Die Webinar-Termine samt Anmeldung und alle Informationen zur Veranstaltungsreihe „klimaschutz_konkret online“ sind hier abrufbar:

https://www.kea-bw.de/servicemenu/klimaschutz-konkret-online

Weitere Termine für 2021, beispielsweise zu den Themen PV-Pflicht und den Klimamobilitätsplänen, sind aktuell in Planung.

 

Unsere Ansprechpartner in Sachen Klimaschutz: Die Expertenliste der KEA-BW

Videos zu vielen Themen rund um den Klimaschutz bietet der Youtube-Kanal der KEA-BW.