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69 Stellen für die Mobilitätswende in Baden-Württemberg geschaffen / weitere Anträge möglich

Foto: Adobe Stock

Kommunen nutzen Förderprogramm und stellen Personal ein

Verwaltungen brauchen auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität mehr Personal. Bis Ende Januar 2021 konnten sich Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde um eine Förderung der Kosten dafür bewerben. Innerhalb eines Monats gab es bereits den Zuschlag für 69 neue Stellen. Aufgelegt hat das Förderprogramm das Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) bearbeitet die Anträge und berät Interessierte. Ein dritter Förderaufruf läuft von Juni bis August 2021.

Das Förderprogramm

In den Genuss der Förderung kommen Städte und Landkreise, die ihre Beratung im Bereich nachhaltige Mobilität ausbauen wollen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung neuer Stellen in fünf Bereichen: Koordination des Radverkehrs und von Mobilitätsstationen, Erstberatung in Sachen Elektromobilität, Management für Ladeinfrastruktur sowie – ab dem zweiten Aufruf – das Datenmanagement für Fahrzeug-Sharing und Parkraum. Im zweiten Aufruf konnten außerdem nach Stadt- und Landkreisen nun auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener unterer Verkehrsbehörde Anträge einreichen. Zehn von Ihnen nutzten diese Chance bereits.

69 neue Kräfte für die Mobilitätswende im Land
Nach den zwei ersten Förderrunden erhielten bereits 69 Kommunen einen positiven Bescheid oder bekommen ihn in Kürze. Loslegen sollen die neuen Macher der Mobilitätswende spätestens Ende Juni 2021. 27 Menschen haben mit ihrer Arbeit bereits begonnen.

Weitere Anträge von Juni bis August 2021 möglich

Ein dritter und vorerst letzter Förderaufruf folgt im Sommer. Ab Juni bis Ende August 2021 können Kommunen erneut Anträge für alle fünf Aufgabengebiete einreichen. Die KEA-BW nimmt die Anträge entgegen.

100 Prozent Förderung und Unterstützung

Die Posten stehen sowohl Berufsanfängern als auch erfahrenen, mit dem Thema vertrauten Personen gleichermaßen offen. Gefördert werden 100 Prozent der anfallenden Personalkosten über die ersten zwei Jahre. Dafür muss die Personalstelle für mindestens vier Jahren bestehen und besetzt sein. Eine Beratung erhalten interessierte Kommunen von der KEA-BW. „Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, brauchen wir die Mobilitätswende“, sagt Matthias Rauch, Projektmanager bei der KEA-BW im Fachbereich Grundsatzfragen und Förderprogramme. „Denn etwa ein Drittel der Gesamtemissionen geht auf den Verkehrssektor zurück“, ergänzt er.

Alle Förderprogramme auf einen Blick

Wer eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme für einen kommunalen Klimaschutz sucht, wird auf dem Förderportal der KEA-BW-Website fündig. Hier sind die wichtigsten Programme thematisch aufbereitet und als Steckbrief mit den wichtigsten Informationen und Links hinterlegt.

Weitere neutrale Anlaufstellen sind die in vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs etablierten regionalen Klimaschutz- und Energieagenturen sowie das neu geschaffene Kompetenznetz Klima Mobil bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Speziell zur Kommunalrichtlinie berät auch das Service- und Kompetenzzentrum:Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des Bundes.

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