Zurzeit erreichen die KEA-BW zahlreiche Anfragen von Städten und Gemeinden zum Themenkomplex Wärmewende. Im Fokus steht der Zusammenhang zwischen der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg, dem laufenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes für ein „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz, WPG-E) sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die KEA-BW hält es für notwendig, die Themen Bestandsschutz bestehender Wärmepläne, Rechtsverbindlichkeiten des kommunalen Wärmeplans in Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Hinweise zu zukünftigen Regelungen und Fristen nach dem WPG-E offen zu kommunizieren. Wichtig ist, dass es sich beim WPG-E nach wie vor um einen Entwurf handelt. Mit dem Inkrafttreten ist nach heutigem Stand zum 1. Januar 2024 zu rechnen.
Informationen:
- Die zum jetzigen Zeitpunkt relevanten Punkte aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren für Gemeinden in Baden-Württemberg finden sich in einer ausführlichen Stellungnahme der KEA-BW.
- Wesentliche technische Neuerungen in Sachen GEG erläutert eine Pressemitteilung von Zukunft Altbau.
- Save the date: Am 28. November 2023 von 10:45 bis 11:45 Uhr bietet der Fachbereich Wärmewende der KEA-BW ein „Frage-Antwort-Webinar“ zum Thema kommunale Wärmeplanung und GEG an. Die Anmeldung ist über diesen ⯈ Link möglich.
- Für Rückfragen steht das Kompetenzzentrum Wärmewende mit seinem kostenlosen Beratungsangebot zur Verfügung. Das beinhaltet etwa den Blick auf laufende Prozesse und Tipps für die Umsetzung. Anfragen nimmt Markus Toepfer entgegen: markus.toepfer@kea-bw.de.
- Zusätzlich stehen regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung parat.