Link zur Startseite

Aktuelles

Förderung qualifizierter Fachkonzepte: Laufzeit verlängert und Tatbestände erweitert

Parkplatz von oben mit Photovoltaik. Foto: Adobe Stock

Die Laufzeit der „Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg“ wurde bis Ende 2022 verlängert. Neben den bestehenden Fördertatbeständen sind ab sofort auch „Parkraumkonzepte“ und „Intermodale Verkehrsmodelle für eine klimaschutzorientierte Verkehrsentwicklungsplanung“ berücksichtigt.

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen von Bereichen der nachhaltigen Mobilität. Die jeweiligen Anforderungen sind im Download zu den Fördergrundsätzen enthalten.

Reichen Sie Ihren Antrag besser sofort als später bei den jeweiligen Regierungspräsidien ein! Nach Bewilligung sind bis zu drei Jahre für die Umsetzung vorgesehen.

RP Freiburg: Christine Andlauer, Abteilung4@rpf.bwl.de

RP Karlsruhe: Christina Berger, Abteilung4@rpk.bwl.de

RP Stuttgart: Niklas Michel, Abteilung4@rps.bwl.de

RP Tübingen: Stephanie Göhner, Abteilung4@rpt.bwl.de

Fachkonzepte und Konzeptionen sind häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine investive Förderung von konkreten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Unter anderem profitieren die Bereiche Rad- und Fußverkehr, ruhige und sichere Ortsmitten, multimodale Knoten und das Thema der Ladeinfrastruktur in Kommunen von der Förderung.

Downloads:

Ihre Ansprechpartner bei der KEA-BW: