Aus einer Pressemeldung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 16.09.2024:
Freiwillige kommunale Wärmeplanung: Land stellt knapp 5,8 Millionen Euro für rund 230 weitere Kommunen bereit
Neue Karte zeigt Stand der Wärmeplanung in Baden-Württemberg
Das Land stellt zusätzlich rund 5,8 Millionen Euro für die freiwillige kommunale Wärmeplanung bereit. Das Förderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ war insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 stark nachgefragt. Zuletzt konnten im Mai 2024 in einer achten Fördertranche die Anträge von 69 Kommunen bewilligt werden. Doch die damals zur Verfügung stehenden Mittel reichten nicht für alle eingereichten Anträge aus. „Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass weitere Fördermittel bereitgestellt werden, um allen Kommunen im Land, die bis zum Stichtag einen Antrag eingereicht haben, eine Förderung anbieten zu können. Und wir waren erfolgreich“, freut sich Umweltministerin Thekla Walker. „Das ermöglicht uns, die Hälfte der rechtlich bislang nicht verpflichteten Kommunen in Baden-Württemberg bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.“ Insgesamt standen für die freiwillige kommunale Wärmeplanung bislang 12,2 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 476 Kommunen in Baden-Württemberg gehen – neben den gesetzlich verpflichteten 104 großen Kreisstädten und Stadtkreisen – die Wärmeplanung freiwillig an.
Neue Karte: Übersicht über den Stand in den Kommunen
Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung im Land bietet eine neue Karte im Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Sie ist öffentlich einsehbar und zeigt, welche Kommune bei der Wärmeplanung – verpflichtet oder freiwillig – wo steht. Dabei wird unterschieden zwischen nicht begonnener, begonnener, bei der Behörde abgegebener und bereits geprüfter Planung. Die Karte wird jeden Monatsanfang aktualisiert. Aufrufbar ist sie unter:
www.energieatlas-bw.de/waerme/kommunale-waermeplanung
Förderprogramm läuft weiter
Der Projektträger Karlsruhe (PTKA) arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Prüfung und der Bewilligung der Förderanträge.
Auch weiterhin können Anträge zum Förderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden.
Durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind künftig alle Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. In Baden-Württemberg wird das WPG innerhalb der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) voraussichtlich Anfang 2025 umgesetzt. Dann stellt die Wärmeplanung eine Pflichtaufgabe der Kommunen dar, die mit sogenannten Konnexitätszahlungen finanziert wird.
www.um.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramm-kommunale-waermeplanung
Die KEA-BW beantwortet auf dieser Internetseiten häufige Fragen zur Wärmewende in Kommunen: https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/kommunale-waermeplanung/haeufige-fragen-und-antworten
Das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA-BW bereitet den Weg für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Baden-Württemberg: https://www.kea-bw.de/waermewende