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Klimaschutz-Plus wird verlängert / neue Fördervoraussetzungen / KEA-BW beantwortet Fragen

Klimaschutzziele auf kleinen Würfeln mit Hand daneben

Foto: AdobeStock (493214266)

Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 07.07.2023 veröffentlicht wurde, wird der Antragszeitraum des Förderprogramms vom 8. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Außerdem gab es verschiedene Neuerung in den drei Programmteilen: dem CO2-Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie dem Programm zur nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung.

Neue Fördervoraussetzungen

Mit dem 4. Klimaschutzpakt haben sich die kommunalen Landesverbände und das Land Baden-Württemberg darauf geeinigt, dass eine unterstützende Erklärung zum Pakt für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Klimaschutz-Plus wird. Ausgenommen hiervon ist die Förderung der Bilanzierung von CO2-Emissionen (z.B. mit BICO2BW), da die Bilanzierung auch für den Einstieg von Kommunen in den Klimaschutz möglich sein soll. 

Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß §18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Die Energieverbräuche sollen vollständig und lückenlos vorliegen – mindestens ab dem Jahr 2022.

Berücksichtigungsgebot für die Grundsätze des nachhaltigen Bauens

Im CO2-Minderungsprogramm ist zukünftig bei Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung zu tragen. Gleiches gilt für die nachhaltige, energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden im dritten Programmteil.

Personal für die klimaneutrale Kommunalverwaltung

Nachdem zuletzt keine Anträge mehr für die Förderung von Personal für die klimaneutrale Kommunalverwaltung mehr angenommen werden konnten, wird der beliebte Fördertatbestand nun wieder geöffnet. Damit möglichst viele Kommunen profitieren können, hat das Land die Förderbedingungen angepasst. So wird es nicht mehr die Option auf eine Verlängerung der dreijährigen Personalstellenförderung um weitere zwei Jahre geben. Außerdem können Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nun keine zwei Vollzeitstellen mehr beantragen, sondern nur noch eine Vollzeitstelle. Beibehalten wird die Anteilsfinanzierung in Höhe von 65 Prozent, die das Land bei Personalausgaben übernimmt.

Überbetriebliche Energieeffienztische werden zu Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken 

Der Fördertatbestand zu überbetrieblichen Energieeffizienztischen wurde grundlegend überarbeitet und die Anteilsfinanzierung von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je teilnehmenden Betrieb von maximal 4.000 auf 10.000 Euro angehoben.Gefördert wird die Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk (EEKN), welches bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke des Bundes (IEEKN) registriert werden muss.

Informationen und Antragstellung

 Die KEA-BW begleitet das Programm inhaltlich. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für ihre Klimaschutzbemühungen Geld vom Land.

Die Verwaltungsvorschrift, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm gibt es unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/

Die L-Bank beantwortet Verfahrensfragen und nimmt die Förderanträge entgegen:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-b-struktur-qualifizierungs-und-informationsprogramm.html?etcc_cu=onsite&etcc_med_onsite=Interne%20Suche&etcc_cmp_onsite=Ergebnislink&etcc_st_onsite=klimaschutz%20plaus

Für inhaltliche Fragen steht auch das Expertenteam der KEA-BW gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

https://www.kea-bw.de/foerderberatung