Wer Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern aufbauen möchte, sollte jetzt aktiv werden: Unternehmen mit großen Wohnbeständen können noch bis zum 15. Oktober 2026 Fördermittel des Bundes beantragen. Für alle weiteren Antragstellenden wie Wohnungseigentümergemeinschaften oder private Vermieter läuft die Antragsfrist bis zum 10. November 2026. Passend dazu hat auch die KEA-BW ihren Leitfaden zur privaten Ladeinfrastruktur aktualisiert und eine neue Website zum Thema Ladestationen in Mehrparteienhäusern veröffentlicht.
Aktuelles
Mit Förderung, Leitfaden und Website in den Herbst starten: Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern erfolgreich umsetzen
Förderung für Wohngebäude noch bis Herbst 2026 beantragen
Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert verschiedene Maßnahmen rund um den Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur. Dazu gehören beispielsweise Wandladestationen wie Wallboxen samt erforderlicher Technik sowie Netzanschlüsse und notwendige bauliche Anpassungen. Bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt sind möglich. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand können ihren Antrag bis 15. Oktober 2026 stellen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Vermieterinnen und Vermieter können die Förderung bis 10. November 2026 beantragen.
Neue Website der KEA-BW zu privater Ladeinfrastruktur bündelt Wissen und aktuelle Informationen
Die Website der KEA-BW „Ladelösungen für Mehrparteienhäuser“ bietet einen kompakten Einstieg in das Thema private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Sie bündelt die wichtigsten Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Bedarfsermittlung, Netzkapazität sowie Lade- und Betriebskonzepten und weist Eigentümergemeinschaften, Vermietenden und Mietenden den Weg. Damit bietet sie eine erste Orientierung zu den Themen, die im Leitfaden vertieft dargestellt werden.
Aktualisierter Leitfaden als umfassende Arbeits- und Entscheidungshilfe
Der aktualisierte Leitfaden unterstützt bei der konkreten Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur. Ausführlicher als die Website geht er auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gebäudeeigentümer ein. Der Leitfaden erläutert auch die Bedarfsermittlung, Ladekonzepte, Betriebsmodelle und Kosten. Ergänzend vermittelt er technische Grundlagen zu Ladeleistung, Netzanschluss und Lastmanagement. So ist der Leitfaden eine umfassende Arbeits- und Entscheidungshilfe beim Thema Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern.
Download Leitfaden „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“:
www.kea-bw.de/leitfaden-private-ladeinfrastruktur
KEA-BW-Website „Laden in Mehrparteienhäusern“:
Fördersteckbrief der KEA-BW:
https://www.kea-bw.de/foerderprogrammsuche/detail/laden-im-mehrparteienhaus
Seite der Bundesförderung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ladeinfrastruktur-mehrparteienhaeuser-2420690
Kontakt: Luis Karcher, Fachreferent Förderprojektbetreuung E-Mobilität, luis.karcher[at]kea-bw.de
