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Was Sie bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge beachten müssen: Handreichung der KEA-BW für sauberen ÖPNV

Nahaufnahme eines schwarz lackierten und gelb beklebten E-Busses der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft.

Einer von mehreren E-Bussen der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft. Foto: KEA-BW, Ellen Wurster

Mit einer informativen Handreichung unterstützt der Bereich Nachhaltige Mobilität der KEA-BW Entscheidungsträger in Kommunen und Verkehrsbetrieben: Sie müssen gemäß EU-Vorgaben u. a. ihre ÖPNV-Busflotten auf klimaneutrale Antriebe umstellen. Dazu gibt ihnen die Clean Vehicles Directive (CVD) verbindliche Mindestziele für die Beschaffung sauberer bzw. emissionsfreier Fahrzeuge vor. Kommunen müssen auch die entsprechende Infrastruktur auf den Betriebshöfen sowie entlang des Streckennetzes finanzieren und einrichten.

Viel drin: Technologie und Infrastruktur, gesetzlicher Rahmen und Förderprogramme, Listen und Praxisbeispiele

Die Handreichung der KEA-BW informiert nicht nur über die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie gibt auch einen kompakten Überblick über aktuell vorhandene Technologielösungen für Fahrzeuge und Infrastruktur sowie über die entsprechenden Förderprogramme. Außerdem bietet die Handreichung eine Checkliste zur Umsetzung, mehrere Marktübersichten und Praxisbeispiele aus Baden-Württemberg.

Nur der erste Schritt auf dem Weg zum emissionsfreien kommunalen Verkehr

Im Zeitraum zwischen 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 müssen mindestens 45 Prozent der neu beschafften Fahrzeuge über „saubere“ Antriebe verfügen. Davon müssen mindestens die Hälfte, also 22,5 Prozent emissionsfrei sein. Ab 2026 werden diese Quoten nochmals verschärft.

600 Millionen Euro vom BUND für 1.700 klimafreundliche Busse aus erstem Förderaufruf

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kürzlich acht Verkehrsunternehmen und Gesellschaften Förderungen bewilligt. In Baden-Württemberg beschafft die Stadt Esslingen am Neckar so 51 Batterie-Oberleitungsbusse und finanziert die dazugehörige Wartungs- und Ladeinfrastruktur. Laut BMDV werden weitere Anträge bearbeitet, der zweite Förderaufruf soll noch im zweiten Quartal 2022 folgen.

Weitere Informationen

Download „Leitfaden zur Clean Vehicles Directive (Richtlinie (EU) 2019/1161), Umsetzung im Bereich ÖPNV“: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Nachhaltige_Mobilitaet/Wissensportal/E_Mobilitaet/Informationen_zur_CVD_KEA-BW_2022.pdf

Link zum Webinar zur Umsetzung der CVD und zu den Fördermöglichkeiten: https://www.kea-bw.de/klimaschutz-konkret-online-eu-richtlinie-clean-vehicles-directive-umsetzung-und-foerdermoeglichkeiten-1

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr: https://www.kea-bw.de/foerderdatenbank/detail/foerderung-alternativer-antriebe-von-bussen-im-personenverkehr

Link zur Pressemitteilung „Bundesverkehrsminister übergibt Förderbescheide an Verkehrsunternehmen aus ganz Deutschland“: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/014-wissing-1700-klimafreundliche-busse.html?nn=13326

Informationen zu allen Förderangeboten im Bereich Elektromobilität in Baden-Württemberg:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet

Link zum Wissensportal Elektromobilität und Ladeinfrastruktur: https://www.kea-bw.de/nachhaltige-mobilitaet/wissensportal

 

Ihre Ansprechpartner bei der KEA-BW:

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