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Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)

Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten anzureizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 2

Antragsteller

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Fördervoraussetzungen für Kommunen:

1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt. Ausgenommen hiervon ist die Förderung der Bilanzierung von CO2-Emissionen (z.B. mit BICO2BW), da die Bilanzierung auch für den Einstieg von Kommunen in den Klimaschutz möglich sein soll.
2) Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß § 18 KlimaG BW.

Förderungen

Erklärvideo: Klimaschutz-Plus - Teil 2

1. Teilnahme am European Energy Award, KEA-BW/EEA
2. CO2-Bilanzierung (BICO2BW), KEA-BW/BICO2BW
3. Energiemanagement (EM), KEA-BW/EM
4. Qualitätsnetzwerk Bauen
5. Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke, KEFF
6. BHKW-Begleit-Beratungen; weiteres rund um die KWK unter KEA-BW/KWK, hier finden Sie Hilfe: KEA-BW/Expertenliste
7. Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen, KEA-BW/Gesundheitseinrichtungen
8. Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger, KEA-BW/Gemeinderäte
9. Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz, KEA-BW/Leitstern
10. Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen, KEA-BW/Schulprojekte
11. Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung, KEA-BW/Abwärme
12. Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor, KEA-BW/ZAB
13. Klimaneutrale Kommunalverwaltung, KEA-BW/Wissensportal
14. Projektentwicklung Contracting - ProECo, KEA-BW/ProECo
15. Regionale Beratungsstellen kommunale Wärmeplanung, KEA-BW/Wärmeplanung
16. Coaching zur Qualitätssicherung im Energiemanagement, Kom.EMS

Förderhöhe

abhängig von Art des Vorhabens, häufig 75 %

Fristen

Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 07.07.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Antragszeitraum des Förderprogramms vom 8. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Aktuell können keine Anträge für Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor gestellt werden. (Geltungsdauer: 31.12.2025)

Maßnahmenbeginn: Bei einzelnen Fördertatbeständen im Programmteil 2 ist es zulässig, bereits ab Antragstellung und auf eigenes Risiko hin mit einer Fördermaßnahme zu beginnen. Näheres entnehmen Sie der Verwaltungsvorschrift sowie dem jeweiligen Antragsformular.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023

Auswertungen der Programmrunden

2019 | 2018 | 201720162015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003

Verwandte Suchbegriffe

Treibhausgasbilanz, Personalstellen