Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)

Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten anzureizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank
InternetKlimaschutz-Plus - Teil 2, https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus
Antragsberechtigte

abhängig von Art der Maßnahme, antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Fördervoraussetzungen für Kommunen:

1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt. Ausgenommen hiervon ist die Förderung der Bilanzierung von CO2-Emissionen (z.B. mit BICO2BW), da die Bilanzierung auch für den Einstieg von Kommunen in den Klimaschutz möglich sein soll.
2) Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß § 18 KlimaG BW.

Förderungen

im Förderprogramm Klimaschutz-Plus kann das Umweltministerium im Beratungsteil für mehrere Bereiche nochmals ein Förderangebot machen und die Antragsmöglichkeit verlängern.
Anträge können ab Freitag, 16. Mai 2025 bis Dienstag, 15. Juli 2025 gestellt werden.Die Antragsfristen für folgende Fördertatbestände im Rahmen von Klimaschutz-Plus werden bis zum 15. Juli 2025 verlängert:

Fördertatbestand und Nummer gemäß VwV Klimaschutz-Plus

1. Nachhaltige Prozesse zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen KEA-BW/EEA (2.2.2.1 VwV Klimaschutz-Plus)
2. Bilanzierung von CO2--Emissionen (BICO2BW), KEA-BW/BICO2BW (2.2.2.2 VwV Klimaschutz-Plus)
3. Energiemanagement (EM), KEA-BW/EM (2.2.2.3 VwV Klimaschutz-Plus)
5. Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke, KEFF+ (2.2.2.5 VwV Klimaschutz-Plus)
11. Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung, KEA-BW/Abwärme (2.2.2.11 VwV Klimaschutz-Plus)
14. Projektentwicklung Contracting - ProECo, KEA-BW/ProECo  (2.2.2.14 VwV Klimaschutz-Plus)
16. StrukturellesCoaching zur Qualitätssicherung im Energiemanagement, Kom.EMS (2.2.2.16 VwV Klimaschutz-Plus)

Weitere Hinweise und die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus

Förderhöheabhängig von Art des Vorhabens, häufig 75 %
Fristen

Ab dem 16. Mai 2025 können wieder Anträge im Programm Klimaschutz-Plus - Teil 2 gestellt werden. Der Antragszeitraum endet zum 15. Juli 2025.

Gemäß Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus 2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023, Aktenzeichen: UM22-4500.60/1 kann das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Bei vorzeitiger Mittelausschöpfung kann es entsprechend zu vorzeitigen Teil-Programmschließungen kommen. Das Umweltministerium gibt diese Anpassungen auf dieser Seite bekannt.

Maßnahmenbeginn: Bei einzelnen Maßnahmen in Teil 2 ist es zulässig, bereits ab Antragstellung und auf eigenes Risiko hin mit einer Fördermaßnahme zu beginnen. 

Das Umweltministerium arbeitet derzeit an einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus mit Teil 1 – Gebäudesanierung und Teil 2 – Beratung, die sukzessive in den nächsten Monaten bekannt gemacht werden.

Ihre Fragen können Sie auch an das Postfach klimaschutz-plus@um.bwl.de senden.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 23.10.2023

Nichtamtliche Lesefassung, in der die Änderungsverwaltungsvorschriften eingearbeitet sind

Verwandte SuchbegriffeTreibhausgasbilanz, Personalstellen, Abwasserwärmenutzung, Abwärmenutzung, Kläranlagen, Abwasserwirtschaft