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Daten Förderdatenbank

Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)

Ziel der Förderung ist es, weitere Klimaschutzaktivitäten anzureizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 2

Antragsteller

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Förderungen

Erklärvideo: Klimaschutz-Plus - Teil 2

1. Teilnahme am European Energy Award, KEA-BW/EEA
2. CO2-Bilanzierung (BICO2BW), KEA-BW/BICO2BW
3. Energiemanagement (EM), KEA-BW/EM
4. Qualitätsnetzwerk Bauen
5. Überbetriebliche Energieeffizienztische für Unternehmen, KEFF
6. BHKW-Begleit-Beratungen; weiteres rund um die KWK unter KEA-BW/KWK, hier finden Sie Hilfe: KEA-BW/Expertenliste
7. Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen, KEA-BW/Gesundheitseinrichtungen
8. Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger
9. Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz, KEA-BW/Leitstern
10. Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen, KEA-BW/Schulprojekte
11. Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung, KEA-BW/Abwärme
12. Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor, KEA-BW/ZAB
13. Klimaneutrale Kommunalverwaltung, KEA-BW/Wissensportal
14. Projektentwicklung Contracting - ProECo, KEA-BW/ProECo
15. Regionale Beratungsstellen kommunale Wärmeplanung, KEA-BW/Wärmeplanung
16. Coaching zur Qualitätssicherung im Energiemanagement, Kom.EMS

Förderhöhe

abhängig von Art des Vorhabens, häufig 75 %

Fristen

30.06.2023 (Geltungsdauer: 31.12.2025)

Maßnahmenbeginn: Durch eine Änderung des Förderprogramms ist es möglich, dass bereits ab Antragstellung mit einer Fördermaßnahme begonnen werden kann.

Aktuelle Hinweise: Anträge für den Fördertatbestand der Klimaneutralen Kommunalverwaltung (Nr. 2.2.2.13 VwV Klimaschutz-Plus) im Förderprogramm Klimaschutz Plus können derzeit aufgrund der hohen Nachfrage nicht entgegen genommen werden. Die vorliegenden Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, soweit Mittel zur Verfügung stehen. Die L-Bank wird in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vorläufig keine Ablehnungsbescheide erlassen, sondern die Anträge ruhen lassen. So wird verfahren, bis die Situation eine Weiterbearbeitung ermöglicht. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, wird an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erfolgen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Das Programm soll ab 1.07.2023 mit einzelnen Änderungen nahtlos fortgeführt werden.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Auswertungen der Programmrunden

2019 | 2018 | 201720162015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003

Verwandte Suchbegriffe

Treibhausgasbilanz, Personalstellen