Novellierung des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Teil 2 veröffentlicht
Neue Contracting-Förderung
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat mit Mitteilung vom 02. Februar 2026 die novellierte Verwaltungsvorschrift zu Teil 2 - Strategische Maßnahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus veröffentlicht. Darin werden gemäß Punkt 2.6.2 Nr. 3 wieder Projekte zur Nutzung von Contracting für kommunale Gebäude, insbesondere die Erstellung von Potenzial- und Machbarkeitsanalysen (inklusive Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Contracting und Eigenlösung) sowie die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung bis zum Vertragsabschluss gefördert.
Anträge dafür können ab sofort wieder gestellt werden!
Wer wird gefördert? Kommunen des Landes Baden-Württemberg (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise)
Fördervoraussetzungen:
- Teilnahme Klimaschutz-Pakt
- Beratungsangebot über Projektentwicklung liegt vor
Förderhöhe: Der Fördersatz beträgt 75 % des Tagessatzes, maximal 750 € pro Tag; der maximale Zuschuss beträgt 50.000 €
Bewilligungszeitraum: 3 Jahre
- Anträge können bei der L-Bank gestellt werden (einfaches Antragsverfahren, vereinfachter Verwendungsnachweis)
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf Arbeit aufgenommen werden.
Mehr Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus-fuer-kommunen-teil-2
Verwaltungsvorschrift (PDF)
Förderinhalte:
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Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen zur Förderung von Contracting hilft Ihnen das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW gerne weiter.
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Klimaschutz-Plus für Kommunen
Teil 2 - Strategische Maßnahmen
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