Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden |
Förderungen | 1. Teilnahme am European Energy Award, KEA-BW/EEA |
Förderhöhe | abhängig von Art des Vorhabens, häufig 75 % |
Fristen | 30.11.2022 (Geltungsdauer: 31.12.2025) Maßnahmenbeginn: Durch eine Änderung des Förderprogramms ist es möglich, dass bereits ab Antragstellung mit einer Fördermaßnahme begonnen werden kann. |
Dokumente | |
Auswertungen der Programmrunden | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003 |