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Beispiel-Wärmepläne aus Baden-Württemberg

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Beispiel-Wärmepläne aus Baden-Württemberg

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind nun alle planungsverantwortlichen Stellen dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Nach Inkrafttreten des novellierten Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) werden dies in Baden-Württemberg die 1.101 Kommunen sein. Zuvor galt diese Pflicht nach KlimaG BW lediglich für Stadtkreise und große Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Kleinere Kommunen konnten auf freiwilliger Basis eine geförderte Wärmeplanung durchführen.

Um den Kommunen, die noch nicht mit der Wärmeplanung begonnen haben, den Einstieg zu erleichtern, stellt die KEA-BW Beispiel-Wärmepläne bereit, die bereits vom Projektträger Karlsruhe bzw. dem zuständigen Regierungspräsidium geprüft wurden. Diese bieten eine praxisnahe Orientierungshilfe und unterstützen Kommunen beim Einstieg in die kommunale Wärmeplanung.

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 10.000 Einwohnenden

 

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 20.000 Einwohnenden

Verpflichtete Wärmeplanungen aus Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden