WISSENSPORTAL

Beispiel-Wärmepläne aus Baden-Württemberg

Link zur Startseite

Wissensportal

Beispiel-Wärmepläne aus Baden-Württemberg

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind nun alle 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Zuvor galt diese Pflicht lediglich für Stadtkreise und große Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Kleinere Kommunen konnten auf freiwilliger Basis eine geförderte Wärmeplanung durchführen.

Um den Kommunen, die noch nicht mit der Wärmeplanung begonnen haben, den Einstieg zu erleichtern, stellt die KEA-BW Beispiel-Wärmepläne bereit, die bereits vom Projektträger Karlsruhe bzw. dem zuständigen Regierungspräsidium geprüft wurden. Diese bieten eine praxisnahe Orientierungshilfe und unterstützen Kommunen beim Einstieg in die kommunale Wärmeplanung.

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 10.000 Einwohnenden

 

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 20.000 Einwohnenden

Verpflichtete Wärmeplanungen aus Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden