Gute Nachrichten für Unternehmen und Initiativen im Bereich Energieeffizienz: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) sowie Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW; Zuschuss- und Kreditvariante) werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.
Seit dem 19. Januar 2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. EEW-Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 gemäß den novellierten Richtlinien eingereicht werden. Die Antragspause in der Kommunalrichtlinie ist beendet. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, der sich nicht negativ auf die Förderung auswirkt, ist wieder möglich, sobald das Parlament den finalen Haushaltsentwurf und Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bestätigt hat. Derzeit können jedoch noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, und entsprechend ist aktuell auch keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns möglich.
Geschlossene Programme bis zum Beschluss des Haushaltsgesetzes 2024 (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
- Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (Über den Zeitpunkt, wann eine Skizzeneinreichung und Antragstellung wieder möglich sein wird, wird kurzfristig auf der Programmwebsite informiert).
- „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
- Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432)
- Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
- IKK / IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201, 202)
- Kaufprämie für Elektrofahrzeuge – Umweltbonus (vorzeitiges Auslaufen der Förderung zum 31.12.2023)
- Klimafreundlicher Neubau (NWG, 299) (aufgrund ausgeschöpfter Mittel; Neuanträge können gestellt werden. sobald der Bundeshaushalt für 2024 in Kraft getreten und für die KfW freigegeben ist)
- Klimafreundlicher Neubau (WG, 297) (aufgrund ausgeschöpfter Mittel; Neuanträge können gestellt werden. sobald der Bundeshaushalt für 2024 in Kraft getreten und für die KfW freigegeben ist)
Eine detaillierte Übersicht und geplante Kürzungen der Förderprogramme sowie Informationen und Updates zu Förderungen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung:
Die Förderdatenbank der KEA-BW enthält alle relevanten Bundes- und Landesförderprogramme. Ein Filter zeigt die momentan aktiven Programme an.