Den Einsatz von fossilen Energien stark reduzieren, Wohnraum sinnvoll nutzen und Moore zu natürlichen Klimaschützern machen – für diese kommunalen Aufgaben stellt die KEA-BW passende Förderprogramme vor.
- Klimaschutz-Plus: Seit dem 1. September 2024 können Sie wieder Anträge im Klimaschutz-Plus-Programm des Umweltministeriums einreichen. Die Fortführung in inhaltlich unveränderter Form umfasst alle drei Teilbereiche und läuft, eine vorzeitige Mittelausschöpfung ausgenommen, befristet bis zum 30. April 2025. Für Energiemanagement und Leitstern Energieeffizienz können jedoch keine Anträge mehr gestellt werden. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko ist nach wie vor möglich. Die Fördersteckbriefe der KEA-BW geben Ihnen einen Überblick:
Teil 1: CO₂-Minderungsprogramm
Teil 2: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
Teil 3: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung
- Prämien für suffizientes Wohnen: Mit einem Prämienkatalog unterstützen das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und Landsiedlung Baden-Württemberg die kommunale Beratungsaktivitäten für die Schaffung suffizienten Wohnraums. Die Ausschreibung umfasst zwei Bausteine: erstens eine Prämie in Höhe von 400 Euro für Beratungen insbesondere in Einfamilienhaus-Gebieten, um die Eigentümer für eine effiziente Flächennutzung zu sensibilisieren, beispielsweise durch Wohnraumteilung. Zweitens: In Form einer Wiedervermietungsprämie in Höhe von zwei Nettomonatskaltmieten und maximal 2.000 Euro je weitervermieteter Wohnung belohnt das Land kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Kommunen können die beiden Prämien bis 31. Dezember 2026 beantragen.
- Moore als natürliche Klimaschützer: Mit zwei neuen Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz weitere zentrale Handlungsfelder des natürlichen Klimaschutzes. Die Wiedervernässung von trockengelegten Mooren sorgt für einen gesunden Wasserhaushalt und trägt durch Speicherung von CO2 zum Klimaschutz bei. Seit dem 16. September 2024 können daher Anträge für die beiden Förderprogramme „Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)" und „InAWi (Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden)“ gestellt werden. Beide Förderprogramme sind Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis 2028 zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Informationen zu den beiden Förderaufrufen entnehmen Sie unseren Fördersteckbriefen „1.000 Moore“ und „InAWi“. Interessant: InAWi fördert auch Personalstellen für das Moorbodenschutzmanagement über bis zu sieben Jahre.
- Seit dem 1. November 2024 gilt eine neue Kommunalrichtlinie. Die neue Richtlinie soll insbesondere für kommunale Antragsteller das Antragsverfahren vereinfachen und zu schnellerer Bewilligung führen.
In der KEA-BW-Förderdatenbank finden Sie weitere Förderungen und Wettbewerbe. Hier können Sie Förderinformationen nachlesen, filtern und ausdrucken. Auf unserer Förderseite finden Sie eine Übersicht zum Download mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen in aktuell 160 Förderprogrammen. Sie haben Fragen? Sprechen Sie die Kolleginnen und Kollegen an. Sehr wahrscheinlich finden wir ein passendes Angebot für Ihr Vorhaben.