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Glossar

Unser Glossar zu erneuerbaren Energien erklärt zentrale Begriffe – mit Definitionen und Quellenangaben für mehr Orientierung im komplexen Energiewende-Kosmos.

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Fachbegriffe rund um die Energiewende verständlich erklärt

Die Energiewende bringt viele neue Begrifflichkeiten mit sich – von Agri-PV über EEG-Förderung bis hin zu Windvorranggebieten. Unser Glossar bietet Ihnen verständliche Erklärungen zu zentralen Begriffen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und verweist dabei auf die entsprechenden Quellen. Sie vemissen einen Fachbegriff? Schreiben Sie uns eine E-Mail an erneuerbare@kea-bw.de - wir ergänzen das Glossar regelmäßig. 

 

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  • Abstandsfläche

    Fläche um eine bauliche Anlage, innerhalb derer keine anderen oberirdischen baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Die Regelungen finden sich in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW).

     

  • Agri-PV-Anlage

    Kombination von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Photovoltaikanlagen, bei der die PV-Module so installiert werden, dass die landwirtschaftliche Nutzung (zwischen oder unter den Modulen) auf mindestens 85 % der Fläche weiterhin erfolgt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).

  • Anbaubiomasse


    Anbaubiomasse bezeichnet alle pflanzlichen Produkte, die in der Land- oder Forstwirtschaft gezielt angebaut werden und dafür eine bestimmte Fläche benötigen. Dazu gehören auch die sogenannten nachwachsenden Rohstoffe – ein Sammelbegriff für alle Arten von Anbaubiomasse, die entweder stofflich (z. B. als Material) oder energetisch (z. B. zur Energiegewinnung) genutzt werden können (Bundesamt für Naturschutz).

  • Außenbereichsprivilegierung

    Das Außenbereichsprivileg nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erlaubt im Außenbereich – also außerhalb von Bebauungsplänen und zusammenhängend bebauten Ortsteilen – bestimmte Vorhaben wie PV‑ und Windenergieanlagen sowie Versorgungsanlagen zu realisieren, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

  • Basisfläche Windenergie

    Die Basisfläche umfasst alle Flächen der Flächeneigentümer, die sich an einem Flächenpooling beteiligen und innerhalb eines Windvorranggebietes liegen.

  • Batteriespeicher

    Ein Batteriespeicher speichert elektrische Energie und gibt sie bei Bedarf wieder ab. Es gibt Batteriespeicher, die aus der Energie von Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen gespeist werden und so genannte „Stand-alone-Batteriespeicher“ mit eigenem Netzanschluss. Sie beziehen ihre Energie aus dem Stromnetz. Ein Batteriespeicher kann zur Eigenverbrauchsoptimierung, zur Netzstabilisierung und zur Integration erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Marktorientierte Speicherbetreiber nutzen Batteriespeicher zudem, um Strom gezielt zu speichern und bei günstigen Marktbedingungen wieder zu verkaufen. 

  • Bauleitpläne

    Städtebauliche Planungsinstrumente, die von den kommunalen Planungsträgern erstellt werden. Unterschieden wird zwischen Flächennutzungsplänen (FNP) zur vorbereitenden Planung und Bebauungsplänen (B-Plan) mit rechtsverbindlicher Wirkung (§1 BauGB, Baugesetzbuch).

  • Bebauungsplan

    Verbindlicher Bauleitplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung von Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Plans regelt (§§ 8 ff. BauGB).

  • Besondere Solaranlagen

    Für bestimmte Freiflächenanlagen, die eine effiziente Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesonderte Förderung vorgesehen: 

    • Agri-PV
    • Moor-PV
    • Floating PV
    • Parkplatz-PV (Überdachung von Parkplätzen)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. v. m., die durch Anlagen im Sinne dieses Gesetzes hervorgerufen werden können. In Abhängigkeit von Größe und Art der Anlage resultieren daraus unterschiedliche Genehmigungspflichten.

  • Bürgerenergiegesellschaft

    Bürgerenergiegesellschaften (BEG) sind in § 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) definiert. Sie sind nach §22b EEG von der Ausschreibungspflicht befreit(Bundesverband Windenergie).

  • CO₂-neutral

    Bezeichnet Netto-Null-CO₂-Emissionen. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf Kohlendioxid, nicht auf andere Treibhausgase. Werden andere Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan, Lachgas oder Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) ebenfalls auf Netto-Null reduziert, spricht man von treibhausgasneutral. 

     

  • Dekarbonisierung

    Prozess der weitgehenden Reduktion von CO₂-Emissionen in allen Sektoren, z. B. Ziel des Pariser Klimaabkommens.

     

  • Dunkelflaute

    Als Dunkelflaute werden Zeiträume bezeichnet, in denen gleichzeitig wenig Wind weht und nur wenig Solarstrom erzeugt wird. Dadurch steht deutlich weniger Strom aus Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung. 

  • EEG-Förderung

    Finanzielle Unterstützung von Erneuerbare-Energien-Projekten durch Einspeisevergütungen. Für große PV-Anlagen und Windenergieanlagen wird die Höhe der Vergütung durch ein Ausschreibungsverfahren festgelegt (EEG).

     

     

  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

    Negative Beeinträchtigung durch Eingriffe in die Natur und Landschaft sollen beim Ausbau erneuerbarer Energien möglichst vermieden werden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind gemäß Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13-18 BNatSchG) auszugleichen. In Baden-Württemberg können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über das Ökokonto-Verzeichnis zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensation für Eingriffe in den Naturhaushalt genutzt werden.

  • Einspeisevergütung

    Festgelegte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die Höhe ist abhängig von Technologie, Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme. Für große PV-Anlagen und Windenergieanlagen wird die Höhe der Vergütung durch ein Ausschreibungsverfahren festgelegt. Aktuelle und historische Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA).

     

  • Elektrolyseur

    Ein Elektrolyseur spaltet Wasser mithilfe von elektrischem Strom in Wasserstoff und Sauerstoff. Er ist eine Schlüsseltechnologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff. 

  • Endverbraucherpreis

    Preis, den der Letztverbraucher für elektrischen Strom zahlt. Er setzt sich zusammen aus Energiepreis, Netzentgelten, Messentgelt, Abgaben, Umlagen und Steuern (Bundesnetzagentur).

  • Energiepflanze

    Energiepflanzen sind Pflanzen, die gezielt für die Gewinnung von Energie angebaut werden. Sie gehören zum größeren Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, zu dem auch Holz, organische Reststoffe und Biomasse für stofflich-technische Anwendungen zählen. Als erneuerbare Energiequelle bieten Energiepflanzen den Vorteil regelmäßiger, nachhaltiger Erträge und einer guten Lagerfähigkeit über Monate oder Jahre. Dadurch lässt sich Energie aus Biomasse flexibel und bedarfsgerecht erzeugen, was sie von anderen erneuerbaren Energien unterscheidet (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe).

  • Energiewende

    Strategie zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz (Bundeszentrale für politische Bildung).

  • Erzeugungsengpässe

    Zeitpunkte, zu denen das Angebot an (erneuerbarer) Energie nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Die verbleibende Last nach Abzug der fluktuierenden Einspeisung durch erneuerbare Energiequellen (z. B. Wind- und Solarenergie) wird als Residuallast bezeichnet (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen).

  • FFH-Gebiet

    Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-Richtlinie 92/43/EWG) zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind hier nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber strengeren naturschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen.

  • FF-PV-Anlagen

    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV-Anlagen) sind Photovoltaikanlagen, die – im Gegensatz zu Dach- oder Fassadenanlagen – auf freien Flächen oder Gewässern errichtet werden (Energieatlas Bayern).

  • Flächenausweisung

    Flächenausweisung bezeichnet die planerische Festlegung von Flächen für bestimmte Nutzungen, beispielsweise für Windenergie-, Solarenergie- oder Infrastrukturprojekte. 

  • Flächennutzungsplan

    Vorbereitender Bauleitplan, der als grober Überblick dient und festlegt, wie Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen (z. B. für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen), bevor ein detaillierter Bebauungsplan erstellt wird (§ 5 BauGB). Flächennutzungspläne können auch gleichzeitig mit Bebauungsplänen geändert oder neu erstellt werden (sog. Parallelverfahren).

     

  • Flächenpooling

    Zusammenführung kleiner Flurstücke zu einer größeren Entwicklungsfläche für PV- und Windenergieprojekte (Leitfaden Flächenpooling, KEA-BW).

  • Flächenversiegelung

    Flächenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur schwer versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre wird gehemmt (Umweltbundesamt).

  • Floating PV

    Schwimmende PV-Anlagen (oder „Floating-PV-Anlagen“) werden auf künstlichen Gewässern (z. B. Baggerseen) betrieben und am Gewässergrund, Ufer oder an angrenzenden Strukturen verankert (Bundesamt für Naturschutz).

  • Gebäudeintegrierte PV

    Photovoltaikmodule, die zusätzlich zu ihrer Energiegewinnungsfunktion auch bauliche Aufgaben übernehmen, z. B. als Dachhaut oder Fassadenverkleidung (Solarenergie).

  • Graustrom

    Graustrom bezeichnet einen Strommix, bei dem die genaue Herkunft bzw. die Art der Erzeugung nicht eindeutig einem bestimmten Energieträger zugeordnet wird. Er kann beispielsweise aus Kohle, Gas, Kernenergie oder erneuerbaren Energien stammen. 

  • Grundlast

    Grundlast ist der fast dauerhaft anfallende Mindestbedarf an elektrischer Leistung in einem Versorgungsgebiet.

  • Grünes Gas

    Grünes Gas ist ein gasförmiger Energieträger aus erneuerbaren Quellen, beispielsweise Biogas, Biomethan oder erneuerbar erzeugter Wasserstoff. 

  • Historische Emissionen

    Die kumulierten (aufsummierten) Treibhausgasemissionen seit Beginn der Industrialisierung. Sie bilden eine Grundlage für internationale Klimaverhandlungen.

  • Kleinwindkraftanlagen

    Kleinstwindkraftanlagen, d. h. Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 10 Metern, sind in Baden-Württemberg gemäß § 50 Abs. 1 LBO BW verfahrensfrei – das heißt, sie benötigen in der Regel keine Baugenehmigung, sofern keinerlei öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen (Windenergieerlass). Windenergieanlagen zwischen 10 und 50 Metern Nabenhöhe können zudem außerhalb von Windvorranggebieten gebaut werden (Verband Region Stuttgart).

  • Klimaneutral

    Alle Treibhausgasemissionen werden vermieden oder durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, sodass keine zusätzliche Erwärmung entsteht. Im Unterschied dazu bezieht sich „CO₂-neutral“ nur auf den Ausgleich von Kohlendioxidemissionen.

  • Landesentwicklungsplan

    Planungsinstrument des Landes Baden-Württemberg zur Steuerung der Raumordnung im Sinne von § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 7 Landesplanungsgesetz (LplG). Der Landesentwicklungsplan legt die räumliche Gesamtstrategie und definiert Raumkategorien, zentrale Orte und Landesentwicklungsachsen. Er ist verbindlich für nachgeordnete Planungsebenen und bildet den Rahmen für die langfristige Raumentwicklung.

  • Lastprofil

    Ein Lastprofil beschreibt den zeitlichen Verlauf des Energieverbrauchs oder der Energienachfrage eines Verbrauchers oder einer Verbrauchergruppe. 

  • Moor-Photovoltaik

    Moor-PV-Anlagen sind Solaranlagen auf ehemals entwässerten Moorböden, die dauerhaft wiedervernässt werden. Dadurch werden Treibhausgase eingespart, da Moore Kohlenstoff binden. Sie können mit Paludikulturen umweltfreundlich genutzt werden (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).

  • Marktdienlich

    Marktdienlich bedeutet, dass Flexibilitäten wie Batteriespeicher genutzt werden, wenn am Strommarkt viel oder wenig Strom verfügbar ist. Sie speichern Strom bei niedrigen Preisen und stellen diesen bei hohen Preisen wieder zur Verfügung. Durch diesen Ausgleich von Angebot und Nachfrage werden Preisschwankungen gedämpft und der Strommarkt wird stabilisiert. 

  • Natura 2000-Gebiete

    Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz umfasst Vogelschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind hier nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber strengeren naturschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen. Mittels Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sind die Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft).

  • Nawaro

    Kurzform für „Nachwachsende Rohstoffe“; bezeichnet organische Biomasse, die für Energie oder Werkstoffe angebaut wird (Lexikon des Agrarraums).

  • Netto-Null-Emissionen

    Gleichgewicht zwischen ausgestoßenen und gebundenen Treibhausgasen. Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (Europäisches Parlament).

     

  • Netzdienlich

    Netzdienlichkeit beschreibt die Interaktion zwischen einer Anlage, einem Gebäude oder einem Betrieb und dem Stromnetz. Ein Verhalten ist netzdienlich, wenn es zur Entlastung, Stabilität oder effizienten Nutzung des Stromnetzes beiträgt. 

  • Netzentgelte

    Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, geregelt in der Stromnetzentgeltverordnung (Bundesnetzagentur).

  • Negative Strompreise

    Negative Strompreise entstehen, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt und Marktteilnehmer für die Abnahme von Strom vergütet werden. Sie treten insbesondere bei hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien und gleichzeitig geringer Nachfrage auf. 
     

  • Netzentwicklungsplan (NEP)

    Der Netzentwicklungsplan beschreibt den zukünftigen Ausbau des deutschen Stromnetzes. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln darin, welche Leitungen, Umspannwerke und weiteren Netzinfrastrukturen benötigt werden, um den steigenden Strombedarf, den Ausbau erneuerbarer Energien und veränderte Stromflüsse zu bewältigen, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten. 

  • Netzausbauplan (NAP)

    Der Netzausbauplan beschreibt den geplanten Ausbau und die Verstärkung des Stromverteilnetzes. Verteilnetzbetreiber zeigen darin auf, welche Netzmaßnahmen erforderlich sind, um neue Erzeugungsanlagen, steigenden Stromverbrauch und zunehmende Elektromobilität zu integrieren, damit eine sichere und leistungsfähige Stromversorgung gewährleistet werden kann. 

  • Ökologischer Fußabdruck

    Der ökologische Fußabdruck ist eine Kennzahl für Nachhaltigkeit, die zeigt, wie viele Ressourcen verbraucht werden und ob dies innerhalb der Belastungsgrenzen der Erde liegt. Er berücksichtigt sowohl die Erzeugungsfähigkeit der Ressourcen als auch die Aufnahmekapazität für Abfälle und wird in globalen Hektar (gha) berechnet, zum Beispiel nach der Global Footprint Network-Methodik

  • Paludikultur

    Anbau von Pflanzen auf nassen Moorflächen. Die Flächen bleiben feucht, speichern Kohlenstoff und liefern Biomasse für Energie oder Produkte (Bundesamt für Naturschutz).

  • Photovoltaik-Anlagentypen

    Je nach Anwendungsfall werden verschiedene Photovoltaik-Anlagentypen unterschieden:

    • Aufdach-Anlagen
    • Gebäudeintegrierte PV (BIPV) wie Indach-Module oder Fassaden-PV
    • Balkon-PV (Steckersolargerät)
    • Parkplatz-PV
    • Freiflächen -Photovoltaik (FF-PV)
    • Agri-PV
    • Deponie-PV
    • Moor-PV
    • Floating-PV
  • Photovoltaik-Pflicht

    Die PV-Pflicht ist im Klimagesetz Baden-Württemberg in § 23 festgehalten. Sie verpflichtet Eigentümer in Baden-Württemberg, bei Neubauten oder grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden, Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen zu installieren. Die PV-Pflicht greift zudem beim Neubau offener Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. 

  • RED II / RED III

    Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (kurz RED für „Renewable Energy Directive“) ist eine europäische Richtlinie, die das Ziel hat, den Anteil an erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene zu steigern. Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, diese Richtlinien umzusetzen. Ziel ist es, einen Anteil von 45 % erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch der EU bis 2030 zu erreichen. RED III erhöht insbesondere die Ausbauziele und beschleunigt Genehmigungs- und Planungsverfahren. 

  • Redispatch

    Redispatch bezeichnet Eingriffe von Netzbetreibern in die Stromerzeugung, um Netzengpässe zu vermeiden. Dabei wird die Einspeisung einzelner Anlagen erhöht, reduziert oder verlagert.  

  • Regionalplan

    Der Regionalplan im Sinne von § 11 Landesplanungsgesetz (LplG) ist das Bindeglied zwischen Landesentwicklungsplan und kommunaler Planung. Er konkretisiert die Ziele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsplan auf regionaler Ebene. Im Regionalplan werden in Baden-Württemberg u.a. die Vorranggebiete für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik festgelegt (Regionale Planungsoffensive).

  • Segmente für Photovoltaik

    Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Solaranlagen in zwei Segmente eingeteilt: 

    • Solaranlagen des ersten Segments: Freiflächen-Anlagen und Anlagen auf, an oder in einer baulichen Anlage, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand ist.
    • Solaranlagen des zweiten Segments: Solaranlagen an, auf oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand.
  • Sektorenkopplung

    Sektorenkopplung bezeichnet die intelligente Verknüpfung der Bereiche Strom, Wärme, Verkehr und Industrie, um erneuerbare Energien effizienter zu nutzen. Beispiele sind Wärmepumpen und Elektroautos sowie die Nutzung von grünem Wasserstoff oder elektrischen Produktionsanlagen in der Industrie. 

  • Smart Meter

    Ein Smart Meter ist ein intelligenter Zähler für Energie, der digital Daten empfängt und sendet und dazu in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Er erfasst Stromverbrauch und Einspeisung digital, während Steuerboxen steuerbare Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher ansteuern können. Der Smart-Meter-Rollout bezeichnet die schrittweise Einführung dieser intelligenten Messsysteme bei Stromverbrauchern und -erzeugern. Dadurch wird eine flexiblere und effizientere Nutzung des Stromnetzes ermöglicht. Das Ziel ist eine komplette digitale Erfassung und Kommunikation von Verbrauchs- und Einspeisedaten.  Netzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Smart Meter einzubauen, um dieses Ziel zu erreichen.

  • Spitzenlast

    Spitzenlast bezeichnet Zeiträume mit besonders hoher Stromnachfrage beziehungsweise den höchsten Leistungsbedarf innerhalb eines Zeitraums.

  • Standfläche/Vorhabenfläche

    Grundfläche, auf der eine Anlage steht. Bei Windrädern ist sie relevant für Bauanträge und Abstimmungsverfahren.

  • Stromgestehungskosten

    Durchschnittliche Kosten zur Erzeugung von Strom pro kWh, berechnet über den gesamten Projektlebenszyklus (Fraunhofer ISE).

     

  • Strombilanzkreismodell

    Ein Strombilanzkreismodell ist ein virtuelles Abrechnungsmodell. Es verbindet eigene Stromerzeuger (wie Solaranlagen auf einem Rathaus) mit anderen Verbrauchsplätzen desselben Besitzers (wie Schulen oder Kitas) über das öffentliche Stromnetz. Überschüssiger Strom wird rechnerisch im Viertelstundentakt mit dem Bedarf anderer Gebäude verrechnet, was Kosten senkt

  • Superprivilegierung

    Wird das Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht erreicht, ermöglicht die sogenannte „Superprivilegierung“ (vgl. § 249 Abs. 7 BauGB), dass Windenergieanlagen grundsätzlich überall gebaut werden können, wo dies rechtlich zulässig ist (Regionalverband Bodensee-Oberschwaben). Rechtlich zulässig heißt in diesem Zusammenhang, dass Windenergieanlagen auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete errichtet werden dürfen, solange keine anderen rechtlichen Hindernisse (z. B. planungsrechtliche Vorgaben) entgegenstehen. Die Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen weiterhin eingehalten werden, insbesondere muss also auch in diesen Fällen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

  • Systemdienlich

    Systemdienlich sind Maßnahmen oder Anlagen, die zur Stabilität, Versorgungssicherheit und Effizienz des gesamten Energiesystems beitragen. Ein System verhält sich systemdienlich, wenn es einem übergeordneten System über die Mindestanforderungen hinaus weitere Dienstleistungen anbietet. So können beispielsweise Batteriespeicher Stromüberschüsse aufnehmen und bei hoher Nachfrage wieder einspeisen, um das Stromnetz zu entlasten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. 

  • TA Lärm

    Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; legt in Deutschland Grenzwerte und Bewertungsmethoden für Lärm von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitanlagen fest, um Menschen vor Lärmbelastung zu schützen. Auch Windenergieanlagen unterliegen der TA Lärm.

  • Teilfortschreibung Regionalplan erneuerbare Energie

    Spezifischer Regionalplan zur Steuerung der Flächennutzung für Energieprojekte (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen).

  • Transformator (Trafo)

    Ein Transformator, kurz Trafo, ist ein elektrisches Gerät, das die Spannung von Wechselstrom erhöht oder verringert. Im Stromnetz ermöglicht er beispielsweise die Umwandlung von Mittelspannung in Niederspannung, damit elektrische Energie sicher und effizient zu Haushalten und Unternehmen transportiert und dort genutzt werden kann. 

  • Treibhausgasneutral

    Neutralität aller relevanten Treibhausgase (THG), umfassender als CO₂-Neutralität.

     

  • Treibhausgasemissionen

    Ausstöße von Gasen wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) oder Lachgas (N₂O), die zur Erderwärmung beitragen. Sie werden im Klimaschutzgesetz und anderen Regelwerken erfasst und überwacht (Statistisches Bundesamt).

  • Überbauung von Netzverknüpfungspunkten

    Die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten ist die gemeinsame Nutzung eines Netzverknüpfungspunktes (NVP) von mehreren Anlagen (Wind-, PV-Anlagen oder Batteriespeicher). Dabei erhält nicht jede Anlage einen eigenen Netzanschluss, sondern mehrere Anlagen teilen sich denselben Netzverknüpfungspunkt und nutzen die vorhandene Netzkapazität gemeinsam. Dies funktioniert, weil nicht alle Anlagen gleichzeitig ihre maximale Leistung einspeisen. Diese Praxis wird auch „Cable Pooling“ genannt.

  • Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

    Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind Unternehmen, die die Stromübertragungsnetze auf Höchstspannungsebene betreiben und für die Systemsicherheit sowie den überregionalen Stromtransport verantwortlich sind. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber. Die Spannung beträgt entweder 220 kV oder 370 kV.  
     

  • Umspannwerk

    Umspannwerke sind Knotenpunkte im Stromnetz. Sie wandeln die Spannung des Stroms zwischen Höchst-, Hoch-, Mittelspannung um, damit Strom vom Kraftwerk oder Windpark zu Haushalten und Unternehmen transportiert werden kann. Umspannwerke, die Mittelspannung in Niederspannung umwandeln, nennt man Trafo- oder Ortsnetzstationen. Sie stehen meist näher an den Verbrauchern und versorgen Haushalte und kleinere Unternehmen. 

  • Vergütungsdauer

    Zeitspanne, für die eine EEG-Vergütung gewährt wird (in der Regel 20 Jahre).

     

  • Verteilnetzbetreiber (VNB)

    Verteilnetzbetreiber betreiben Stromnetze auf regionaler und lokaler Ebene. Sie sind für deren Betrieb, Instandhaltung, Ausbau sowie den Anschluss von Erzeugungsanlagen und Verbrauchern verantwortlich. Sie betreiben Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze und sorgen für die zuverlässige Verteilung des Stroms. 

  • Virtuelles Kraftwerk

    Ein virtuelles Kraftwerk kann als Schwarm dezentraler Stromerzeuger betrachtet werden. Das bedeutet, dass sich kleine dezentrale Einheiten der Stromerzeugung zusammenschalten und über eine zentrale Instanz koordiniert und kontrolliert werden. Diese Stromerzeugungsanlagen können Photovoltaikanlagen (PV), Wasserkraftanlagen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke sein. 

  • Vorbehaltsgebiet

    Flächen, die in Regionalplänen als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind, haben für bestimmte Nutzungen oder Funktionen ein besonders hohes Gewicht in der Abwägung verschiedener Schutzgüter (§11 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg).

  • Vorranggebiet

    Nach §11 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg sind Vorranggebiete Flächen, die verbindlich für eine bestimmte Nutzung (z. B. Windenergie) vorgesehen sind. Andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind dort ausgeschlossen. Flächen für Windenergie können nur als Vorranggebiet, nicht als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden. 

  • Waldumwandlung

    Waldumwandlung ist die dauerhafte Umwandlung einer Waldfläche in eine andere Nutzungsart, beispielsweise für Infrastruktur- oder Energieprojekte. 

  • WindBG

    Das Windenergieflächenbedarfsgesetz regelt in Deutschland u.a. die Mindestfläche, die für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitgestellt werden muss, um die Klimaziele und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Es verpflichtet die Bundesländer, genügend Flächen als Vorranggebiete auszuweisen und sorgt so dafür, dass die Planung und Genehmigung von Windparks zielgerichtet erfolgen können.

  • Windenergieanlagen (WEA)

    Anlage zur Erzeugung von Strom aus Windenergie. Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) unterscheidet Windenergieanlagen nach ihren Standorten. Entweder sie befinden sich auf See (offshore, WindSeeG) oder an Land (onshore). 

  • Windleistungsdichte

    Direktes Maß dafür, wie viel Leistung der Wind (in Watt) beim Durchströmen der Rotorfläche (in m²) bereitstellt. Die Windleistungsdichte ist die entscheidende Kenngröße in der Windpark-Planung. Je höher die Windleistungsdichte, desto wirtschaftlicher ist die Anlage. Üblicherweise werden die im Windatlas der LUBW modellierten Werte durch Windmessungen am konkreten Standort nochmals überprüft.

     

  • Wind-Vorranggebiete

    Gebiete, die durch Festlegung im Regionalplan für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind. Andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind dort ausgeschlossen.