Seit dem Klimaschutzgesetz vom Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Ziel ist es, Kommunen weiter zu sensibilisieren und den Energieverbrauch – und damit die Kosten und Emissionen – mehr in den Fokus zu rücken. Durch das erweiterte Klimaschutzgesetz soll aufgezeigt werden, dass durch ein systematisches Energiemanagement (EMS) eine Effizienzsteigerung erreicht und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die jährliche Erfassung muss immer bis zum 30. Juni eines Jahres für das Vorjahr in einer vom Land bereitgestellten elektronischen Datenbank erfolgen.
Noch Fragen zum Klimaschutzgesetz (KlimaG BW)? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.
Seit dem Klimaschutzgesetz vom Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Die Neuauflage des Gesetzes vom Oktober 2021 beinhaltet keine Änderungen diesbezüglich.
Ziel ist es, Kommunen weiter zu sensibilisieren und den Energieverbrauch – und damit die Kosten und Emissionen – mehr in den Fokus zu rücken. Durch das erweiterte Klimaschutzgesetz soll aufgezeigt werden, dass durch ein systematisches Energiemanagement (EMS) eine Effizienzsteigerung erreicht und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die jährliche Erfassung muss immer bis zum 30. Juni eines Jahres für das Vorjahr in einer vom Land bereitgestellten elektronischen Datenbank erfolgen.
Die Erfassung der Daten hält für Sie als Kommune wertvolle Hinweise auf Einsparpotentiale bereit. Durch einen Benchmark mittels Kennwerte erhält die Kommune direkt bei der Dateneingabe eine Einstufung des Verbrauchs und erste Hinweise auf Effizienzpotenziale. Sobald die Daten aller Kommunen in der Datenbank ausgewertet wurden, ist außerdem eine differenzierte Auswertung in Form eines Kommunensteckbriefs verfügbar. Der Kommunensteckbrief zeigt für jede Kommune, wie ihre Liegenschaften im Vergleich zum Landesdurchschnitt und zum Durchschnitt der Kommunen derselben Größe abschneiden. Des Weiteren enthält der Steckbrief weiterführende Angebote, die bei auffälligen Kennwerten genutzt werden können. Hierzu zählen Beratungsangebote, Coachings oder auch Hinweise zu Förderprogrammen.
Hier ist eine Übersicht der für Kommunen relevanten Paragraphen und der vollständige Gesetzestext (2023).
Kleinere Kommunen finden mit Hilfe unseres Wegweisers einen einfachen Einstieg in die Berichterstattung. Weitere Details zum Prozess, sowie relevante Anleitungen, Tools und Hilfestellungen finden Sie auf Kom.EMS, wo Sie sich zunächst registrieren bzw. einloggen müssen.
Grundsätzlich werden erfasst:
Diese werden für die folgenden im Gesetz festgelegten Kategorien erfasst:
Ja, in folgenden Fällen sind Sie dennoch verpflichtet, über die Verbrauchsdaten zu berichten. Die Bewirtschaftung ist ausgelagert in einen/eine
Die erforderlichen Arbeitsschritte sind: