Was wird gefördert?
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70 % bzw. 90 % der Kosten für eine Personalstelle Energiemanagement
Gefördert wird der Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein, der Aufgabenumfang darf eine Teilzeitstelle von 50 % nicht unterschreiten. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90 %. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
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Professionelle Energiemanagement Software
Gefördert werden 70 % der Kosten einer professionellen Energiemanagement-Software zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften und zur Erstellung von Jahresenergieberichten.
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Verbrauchszähler für besseres Controlling
Gefördert wird mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Fördersatz auch hier 70 %.
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Coaching zur Begleitung des Prozesses
Landesförderung: Strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung beim Energiemanagement. Die Beratung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung eines Prozesses zur Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „Kom.EMS“. Sieben Arbeitstage; Fördersatz 75 %.
Bundesförderung: Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagements im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum bzw. 20 Beratungstagen, sofern bereits ein Teilkonzept Liegenschaften gefördert wurde. Fördersatz 70 %.
- Detailwissen zur Förderung: Stand 06.04.2022
Hier finden Sie Musterunterlagen für den Förderantrag
Lesen Sie bitte zuerst den easy-Online Leitfaden!
Er beschreibt die Vorgehensweise, wie Sie mit wenig Aufwand einen Förderantrag stellen können.
- easy-Online Leitfaden
- Unterlagen für Implementierung EMS Einzelkommune 50 % Stelle
- Unterlagen für Erweiterung EMS Einzelkommune 50 % Stelle
- Unterlagen für Implementierung EMS Einzelkommune 100 % Stelle
- Unterlagen für Erweiterung EMS Einzelkommune 100 % Stelle
- Unterlagen für Implementierung EMS Zusammenschluss von Kommunen 100 % Stelle
- Unterlagen für Erweiterung EMS Zusammenschluss von Kommunen 100 % Stelle
Was macht eine Personalstelle Energiemanagement?
Wo liegt der Unterschied zu anderen Personalstellen, die im Klimaschutz tätig sind?
| Energiebeauftragte/r Energiemanager/-in | Technische/r Gebäudemanager/-in | Beauftragte/r für klimaneutrale Kommunalverwaltung | Klimaschutzmanager/-in | Klimaschutzkoordinator/-in (beim Landkreis) |
Ziel / Aufgaben | Controlling, Betriebsoptimierung, nicht-investive Maßnahmen | Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Neubau | Erreichen der Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 | (Erstellung und) Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts | Kommunen vernetzen und unterstützen (Vermittlungs- und Beratungsaufgaben, Dienstleistungen wie THG-Bilanz) |
Ausrichtung („Flughöhe“) | operativ | operativ | strategisch | strategisch | strategisch und operativ |
Zeitliche Perspektive | kurzfristig, aber fortdauernd | mittel- bis langfristige Umsetzung von Sanierungsfahrplänen | langfristig | mittel- bis langfristig (5-10 Jahre) | langfristige Schnittstellenfunktion |
Sektoren / Zuständigkeit | Kommunale Liegenschaften; nicht-investive Maßnahmen | Kommunale Liegenschaften; investive Maßnahmen | Direkte kommunale Zuständigkeiten (Liegenschaften, Fuhrpark, Abwasser, Beschaffung) | Sektorübergreifend, gesamtes Gebiet der Kommune | Sektorübergreifend, Gesamtes Gebiet des Landkreises, gesamtes Gebiet der Kreiskommunen |
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Initialberatung?
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Kommunalrichtlinie
Die Texte aus der Richtlinie und dem technischen Annex finden Sie hier
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Schritt 1
Bringen Sie mit unserer Vorlage das Thema in die Haushaltsberatungen ein
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Schritt 2
Vorlage für einen Ratsbeschluss als Bewilligungsvoraussetzung