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Das Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung in den Landkreisen und Gemeinden ist im aktuellen KlimaG BW geregelt. Es umfasst ein Fördervolumen von 10,4 Millionen Euro für den Zeitraum 2021-2026. Das Ziel der Landesregierung ist, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Aus diesem Grund wurden bereits mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes von Oktober 2020 (ehemals §7d KSG BW, nun §27 KlimaG BW) die 103 Stadtkreise und Größen Kreisstädte im Land zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Mit der Hilfe des Förderprogramms können auch die nicht zur kommunalen Wärmeplanung verpflichteten Gemeinden die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans finanzieren und damit wichtige Impulse für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in ihren Gemeindegebieten setzen. Die Förderung kann von einzelnen Gemeinden, aber auch von Zusammenschlüssen mehrerer Gemeinden beantragt werden, um Effizienzpotenziale interkommunaler Kooperation zu nutzen. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit den verpflichteten Stadtkreisen und großen Kreisstädten möglich. Gefördert wird die Beauftragung externer Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung eines Wärmeplans gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

  • Kontakt

    Sie haben Fragen zum Förderprogramm? Diese beantwortet gerne Markus Toepfer.

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Für das erfolgreiche Förderprogramm freiwillige kommunale Wärmeplanung konnten bereits über 240 Kommunen unterstützt werden. Das Umweltministerium kann weitere Mittel für eine 9. und 10. Fördertranche mobilisieren.

(Quelle: Webseite des Umwelministeriums Baden-Württemberg)


Klimaneutrale Zukunft gestalten: Kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg bis 2040

In einem kommunalen Wärmeplan werden räumlich aufgelöste Informationen zum Gebäudebestand (Gebäudetyp und -alter), zum aktuellen Wärmebedarf oder -verbrauch und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen sowie zur existierenden Infrastruktur der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet dargestellt. Darüber hinaus sollen Potenziale für die Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand, sowie Potenziale für die klimaneutrale Wärmeversorgung durch die Nutzung erneuerbarer Energien, der Abwärme und der Kraft-Wärme-Kopplung in Gemeindegrenzen ermittelt werden. Auf dieser Grundlage baut ein klimaneutrales Szenario mit dem Ziel 2040 und dem Zwischenziel 2030 sowie eine Strategie mit Maßnahmen und Umsetzungsschritten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 auf.

Die Kommunen sollen dabei Interessen verschiedener Akteurinnen und Akteure, wie Energieversorger, Netzbetreiber, private und öffentliche Betriebe, Verbände, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer berücksichtigen, mit Blick auf das Ziel der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung diese abwägen und die nachfolgende Umsetzung und Fortschreibung des Wärmeplans koordinieren.

Um die Kommunen bei dieser komplexen Aufgabe zu unterstützen, wurden in allen Regionen des Landes Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet.

Als erste Anlaufstelle steht die Landesagentur KEA-BW zur Verfügung - mit einem ab Oktober 2021 erweiterten Informationsangebot.

Ebenso sind auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg weitere Informationen verfügbar.

  • Handlungsleitfaden: Kommunale Wärmeplanung

    Den Handlungsleitfaden: Kommunale Wärmeplanung finden Sie zum Download auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

    Link zur Webseite des Umweltministeriums

FÖRDERBERATUNG

Informationen zum Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung

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