Weiter unten stellen wir Ihnen außerdem weitere Informationen und Unterlagen zu den von der KEA-BW im Auftrag des Umweltministeriums und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg betreuten Programmen zur Verfügung.
Baden-Württemberg will die Gesamtemissionen schrittweise verringern und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. So besagt es Paragraph 4 des Klimaschutzgesetzes. Die Kommunen sind in diesem Prozess zentrale Mitstreiter. Daher hat das Land am 1. Juli 2022 die Ausschreibung "Auf dem Weg zur Klimaneutralität" als Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen aus Baden-Württemberg gestartet.
Ein Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl und Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe. Ihr Ziel muss es sein, Klimaneutralität bis 2035 glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar für ihre Gesamtgemarkung anzustreben. Die ermittelten Zahlen beziehen sich auf den Endenergieeinsatz. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung soll die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung des eingereichten Konzepts bilden. Voraussetzung ist, dass die Kommunen das Ziel ohne oder unter minimalem Einsatz von extern wirksamen Kompensationsmaßnahmen erreichen.
Bewerben konnten sich Kommunen, die am Klimaschutzpakt teilnehmen, ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind.
Die Gewinner wurden am 4. April 2023 offiziell bekannt gegeben. Gekürt wurden der Landkreis Calw sowie die Städte Freiburg, Ludwigsburg und Denzlingen. Für die ausgewählten Kommunen stellt das Land für drei Jahre Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen für die Etablierung und Umsetzung entsprechender Aktivitäten und Maßnahmen eingesetzt werden. Angesichts der bereits erkennbaren Aktivitäten in diesem Feld legt das Land dabei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen. Eine besondere Bedeutung soll Maßnahmen zukommen, die zur kurz- bis mittelfristigen Verringerung des Erdgasbedarfs beitragen.
Weitere Informationen sowie Unterlagen entnehmen Sie dem Fördersteckbrief sowie der Pressemeldung des Umweltministeriums.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Personalkosten für den Ausbau der Beratung im Bereich nachhaltige Mobilität in Städten und Landkreisen. Mit dem beendeten Vierten Förderaufruf werden neue Stellen in acht Bereichen gefördert: Koordination Rad- und Fußverkehr, Koordination Elektromobilität, Management Ladeinfrastruktur, Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing, Datenmanagement, Koordination Mobilität, Klima- und Lärmschutz, Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2030 sowie Management Ruhender Verkehr: Parkraumüberwachung und -konzeption. Die KEA-BW nimmt die Anträge entgegen, wickelt das Programm förderrechtlich ab und betreut das Netzwerk der geförderten Stellen zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
Gefördert werden 100 Prozent der anfallenden Personalkosten über die ersten zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Personalstellen für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden. Je beantragtem Programmteil muss mindestens eine halbe zusätzliche Stelle geschaffen und eine Person diesem Programmteil eindeutig zugeordnet werden. Angestrebt wird eine volle Personalstelle je Programmteil und Zuwen-dungsempfänger.
Nach vier Programmrunden konnten bereits 145 Stellen in Kommunen geschaffen werden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg plant, die Förderung mit einem Förderaufruf pro Jahr zu verstetigen. Über den fünften Förderaufruf informieren wir an dieser Stelle.
Die Personalstellenförderung und zahlreiche weitere Angebote des Verkehrsministeriums für eine klimafreundliche Mobilität finden Sie gesammelt auch unter Mobilitätsförderung BW.
Interessierte Kommunen wenden sich an:
Lisa Schmieder
Tel.: (0721) 984 71 48
Matthias Rauch
Tel.: (0721) 98 471 30
Mobil: 0152 595 496 97
Mo. bis Do. 9 bis 15 Uhr
E-Mail: personalstellen-mobilitaet@ kea-bw.de
Die KEA-BW hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die beiden Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi betreut. Die beiden Programme wurden zum 30.06.2021 eingestellt. Als Nachfolgeangebot hat das Umweltministerium das Förderprogramm KLIMAfit gestartet.
Mit professioneller Unterstützung durch ein Beratungsunternehmen erstellen die teilnehmenden Organisationen bei KLIMAfit eine Klimabilanz für ihr Unternehmen und erarbeiten wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz sowie zur Reduktion der Emissionen. KLIMAfit wird in der Regel in Kooperation mit einem kommunalen Projektträger für Unternehmen und Einrichtungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer Region angeboten. Gefördert werden bei KLIMAfit Projektträger (bspw. Kommunen oder Landkreise), welche gemeinsam mit einem frei wählbaren Beratungsunternehmen einen Konvoi initiieren und über die Laufzeit von 6 bis 9 Monaten begleiten. Ein Konvoi besteht aus 5 bis 12 Unternehmen und Organisationen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie unserem Fördersteckbrief.
Beratung für Unternehmen bei der KEA-BW:
Armin Bangert
Tel.: (0721) 98 471 31
Mobil: 0172 368 29 82
Mo., Di. und Do. 9 bis 16 Uhr, Fr. 9 bis 15 Uhr
armin.bangert@ kea-bw.de