Neue Verpflichtungen für Kommunen
Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 fortentwickelt.
Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen rechts in unserer Paragrafen-Galerie.
Weitere Informationen zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz finden Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg.
§ 9
Nachhaltiges
Bauen in Förder-
programmen
§ 27
Kommunale Wärmeplanung
§ 33
Datenübermittlung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne
§ 34
Finanzieller Ausgleich