Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Baden-Württemberg

Mit den richtigen Maßnahmen können Kommunen die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.

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Neue Verpflichtungen für Kommunen

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 fortentwickelt. 

Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen rechts in unserer Paragrafen-Galerie.

Weitere Informationen zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz finden Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg.


§ 9
Nachhaltiges
Bauen in Förder-
programmen

§ 27
Kommunale                                                                                                       Wärmeplanung

§ 33
Datenübermittlung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne

§ 34
Finanzieller Ausgleich