Rechtsberatung Carsharing für Kommunen in Baden-Württemberg

Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Mobilität – doch rechtlich oft anspruchsvoll. Damit Kommunen in Baden-Württemberg bei Planung, Ausschreibung und Umsetzung von Carsharing-Angeboten rechtssicher agieren können, stellt das Ministerium für Verkehr gemeinsam mit der KEA-BW eine spezialisierte Rechtsberatung zur Verfügung.
Über dieses Angebot erhalten Gemeinden, Städte, Landkreise sowie Mitglieder der regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg fundierte Unterstützung bei allen rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Carsharing. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer die Beratung rechtlich ausführt, wie der Ablauf organisiert ist, welche Themen abgedeckt werden und wie Sie Ihre Anfrage zielgerichtet formulieren.
Worum es in der Rechtsberatung geht
Die Rechtsberatung unterstützt Kommunen bei allen wesentlichen rechtlichen Fragen rund um das Thema Carsharing – von der Flächenbereitstellung über Ausschreibungen bis hin zu straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Die fachliche Beantwortung der Anfragen erfolgt durch die Kanzlei BGG und Partner, die über ausgewiesene Erfahrung im kommunalen Kontext verfügt.
Abgedeckt werden insbesondere Fragestellungen aus dem Vergabe- und Kommunalrecht sowie aus dem Verwaltungs-, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, sofern ein Bezug zum Carsharing oder E-Carsharing besteht. Auf diese Weise erhalten Sie eine rechtlich fundierte und praxistaugliche Grundlage für Ihre weiteren Schritte.
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Kontakt
Hannah Ritter
Telefon: 0711 48982-34 -
Julia Schöller
Telefon: 0711 48982-559 -
Rechtsfragen zum Carsharing bitte an
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FAQ
zum Ablauf der Rechtsberatung Carsharing
So läuft die Beratung ab

Nach Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage wird zunächst geprüft, ob Sie zur Nutzung des Angebots berechtigt sind und ob Ihre Fragestellung in den thematischen Rahmen der Rechtsberatung fällt. Anschließend leitet die KEA-BW Ihre Anfrage an die beratende Kanzlei weiter.
Grundsätzlich können alle rechtlichen Fragen mit Carsharing-Bezug gestellt werden – wie zum Beispiel zu Vergabeverfahren, kommunalrechtlichen Zuständigkeiten oder straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von etwa zehn Werktagen eine Rückmeldung. Bei komplexen Sachverhalten oder einem erhöhten Anfrageaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Während des gesamten Beratungsprozesses soll die KEA-BW per E-Mail in Kopie geführt werden; ein exklusives Geheimhaltungsrecht besteht nicht. Neue Fragestellungen sind immer zunächst an die allgemeine Adresse carsharing@kea-bw.de zu senden – auch dann, wenn bereits ein direkter Kontakt zur Kanzlei besteht.
So reichen Sie Ihre Fragen ein
Um die Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an:
Formulieren Sie Ihre Frage möglichst konkret und eindeutig, damit die Situation schnell erfasst werden kann. Ergänzende Informationen zum Kontext (z. B. Projektstand, Beteiligte, bestehende Beschlüsse) helfen dabei, Ihre Fragestellung korrekt einzuordnen und zielgerichtet zu beantworten.
Was bei der Fragestellung wichtig ist
Eine präzise Fragestellung erleichtert die Bearbeitung erheblich. Hilfreich bzw. erforderlich sind insbesondere:
- Angabe, ob sich die Carsharing-Stellplätze im öffentlichen oder im privaten Raum befinden.
- Angabe, an welcher Straßenkategorie die Stellplätze liegen (z. B. Bundes-, Landes- oder Gemeindestraße).
- Weitere Rahmenbedingungen, etwa bereits bestehende vertragliche Regelungen, Beschlüsse oder lokale Vorgaben.
Fragenkatalog und veröffentlichte Antworten
Die eingehenden Anfragen werden gesammelt und – sofern sie von allgemeiner Relevanz sind – anonymisiert in einem Fragenkatalog hier auf dieser Webseite veröffentlicht. Damit entsteht schrittweise ein Wissenspool, von dem alle Kommunen in Baden-Württemberg profitieren können.
Bevor Sie eine neue Anfrage stellen, lohnt sich daher ein Blick in diesen, wachsenden Fragenkatalog: Häufig wiederkehrende oder typische Fragestellungen sind dort bereits beantwortet. So sparen Sie Zeit und erhalten unmittelbar eine belastbare Orientierung.
Hinweis: Der Fragenkatalog befindet sich aktuell im Aufbau und ist noch nicht abrufbar.
kea-bw.de