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Förderdatenbank aktualisiert: Neue Programme unterstützen zivilgesellschaftliche Initiativen, Radnetzausbau, alternative Busantriebe und mehr

zwei Frauen stehen an einem Spielplatz, daneben Fahrräder

Viele neue Förderprogramme unterstützen eine nachhaltige Mobilität in Kommunen. Foto: KEA-BW

Was hält der Sommer neben der Verlängerung des Klimaschutz-Plus-Programms des Umweltministeriums BW für die Klimacommunity bereit? Die Förderdatenbank der KEA-BW wurde aktualsiert und gibt dazu Auskunft.

Hier die Neuerungen im Einzelnen:

Zivilgesellschaft adressiert: Die Förderprogramme „Gut beraten!“ und „Beteiligungstaler“ der Allianz für Beteiligung e.V. für zivilgesellschaftliche Initiativen werden um ab sofort um das Programm „Kickstart Klima“ ergänzt. Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg erhalten hierbei finanzielle Unterstützung für ihr konkretes Projekt zum Thema Klimaschutz vor Ort. Die Themen der Klimaschutzprojekte sind frei wählbar und reichen von Baumpflanzaktionen über Projekte zur Reduktion von CO2-Ausstoß bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien. Pro Bewerbung ist die Finanzierung von bis zu 6.000 € als Sachkostenzuschuss über die Laufzeit von 6 Monaten möglich. Projekte können fortlaufend beantragt werden.

Digitale Mobilitätslösungen können zu weniger CO2-Ausstoß und Luftschadstoffen in Kommunen beitragen und so zu Gesundheits- und Klimaschutz beitragen. Die Förderung „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMDV bezuschusst u. a. die Erfassung und Verarbeitung von Mobilitätsdaten, besseres Verkehrsmanagement, digitales Routing und Ticketing sowie Echtzeit- Fahrgastinformationen, Mobilitätsplattformen, On-Demand- und Sharing-Dienste bis hin zur City-Logistik. Städte und Gemeinden und zugehörige kommunale Unternehmen können noch bis 02. Juli 2023 Anträge einreichen. Zuschüsse bis 65 % (80 % für finanzschwache kommunen).

Radnetz Deutschland: Der Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung stellt der Bund den Ländern Fördermittel für den Ausbau des Radnetzes Deutschland bereit. Beim Bundesamt für Logistik und Güterverkehr (BALM) ist hierfür eine Geschäftsstelle Radnetz Deutschland eingerichtet worden, die das Förderprogramm des Bundes „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ umsetzt und die weiteren Schritte auf nationaler Eben koordinierend begleitet. Öffentliche oder private Baulastträger können sowohl infrastrukturelle als auch konzeptionell-strategische Maßnahmen, die gezielt die Radverkehrsinfrastruktur an den ausgewiesenen Strecken verbessern und deren Attraktivität und Sicherheit erhöhen, noch bis zum 31. August 2023 über das easy-online-Portal einreichen.

Alternative Antriebe: Das Bundesverkehrsministerium unterstützt erneut alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr. Im aktuellen Förderaufruf sind Busse mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Betankungsinfrastruktur (H2 / Bio-Methan), Wartungsinfrastruktur) förderfähig. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 % für Fahrzeuge und 40 % (bis 60 % für KMU) für die zugehörige Infrastruktur. Antragsfrist ist am 10. September 2023.

Umsetzungsorientierte nicht-investive kommunale Modellprojekte sind im aktuellen Themenaufruf der NKI "Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz" gefragt. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können noch bis 15. September 2023 Projekte vorschlagen.

On-Demand-Verkehre: Das Verkehrsministerium des Landes hat im Sommer ein Förderangebot „On-Demand-Verkehre“ veröffentlicht. Gefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung eines Ober- oder Mittelzentrums. Dies in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % sowie im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kommunale Aufgabenträger können Vorhaben noch bis zum 29. September 2023 beantragen.

Ladeinfrastruktur: Mit der neuen Förderrichtlinie Charge@BW setzt das VM gleichsam Anreize für den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss sowie die vorbereitende Elektroinstallation für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Der Fördersatz beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz. Anträge können bis 30. Juni 2024 bei der L-Bank gestellt werden.

Klimafreundlich unterwegs in Betrieben: Bereits seit Längerem unterstützt das VM „Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)“. Nun hat auch das BMDV eine entsprechende Förderung „Betriebliches Mobilitätsmanagements (BMM+)“ aufgelegt. Ziel ist, die verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen zu reduzieren. Die Förderung erfolgt in drei Modulen als Breiten- (Modul 1), Initial- (Modul 2) und Innovationsförderung (Modul 3) und adressiert vornehmlich KMU. Während Anträge in den Modulen 1 und 2 bereits ab Mai 2023 und noch bis zu den Stichtagen 31. März 2024 (Modul 1) bzw. 31. Dezember 2024 (Modul 2) gestellt werden konnten, soll die Innovationsförderung zur Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements in der zweiten Jahreshälfte öffnen.

Alle Infos zu Förderprogrammen finden Interessierte auf der Förderseite der KEA-BW.