Wärmenetzausbau und Dekarbonisierung
Wärmenetze auf dem Weg zur Klimaneutralität
Wärmenetze sind eine zentrale Infrastruktur für die klimaneutrale Wärmeversorgung. Sie ermöglichen es, erneuerbare Wärmequellen und unvermeidbare Abwärme effizient zu erschließen, unterschiedliche Erzeugungstechnologien miteinander zu verbinden und Wärme bedarfsgerecht bereitzustellen. Bestehende Wärmenetze stehen dabei vor der Aufgabe, ihre Wärmeerzeugung schrittweise zu transformieren und ihre Infrastruktur an veränderte technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig eröffnen sich durch die Verdichtung und den Ausbau bestehender Netze neue Möglichkeiten, weitere Gebäude und Versorgungsgebiete in eine zukunftsfähige Wärmeversorgung einzubinden.
Baden-Württemberg verfolgt mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) das Ziel, bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Für Wärmenetze bedeutet dies, dass sie spätestens bis Ende 2040 vollständig mit erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus versorgt werden müssen. Die Transformation der bestehenden Wärmeinfrastruktur ist damit eine gemeinsame Aufgabe von Wärmenetzbetreibenden, Kommunen und weiteren Akteuren der Wärmeversorgung.
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1. §32 WPG: Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne
Wer ist zur Erstellung und Vorlage verpflichtet?
Gemäß § 32 Absatz 1 WPG sind grundsätzlich alle Betreibenden bestehender Wärmenetze verpflichtet, einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2026 der zuständigen Behörde vorzulegen, sofern ihr Wärmenetz noch nicht vollständig mit erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus versorgt wird.
Die Pflicht gilt unabhängig von der Organisationsform der Betreibenden und betrifft damit beispielsweise Stadtwerke, kommunale und private Wärmeversorgungsunternehmen sowie Contractoren, soweit sie ein Wärmenetz im Sinne des WPG betreiben.
Gegenüberstellung der Anforderungen an neue und bestehende Wärmenetze:
Neu Bestehend Das Wärmeplanungsgesetz sieht folgende Ausnahmen und Erleichterungen vor:
- Vollständig dekarbonisierte Wärmenetze: Wärmenetze, die bereits zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden, unterliegen nicht der Erstellungspflicht nach § 32 Absatz 1 WPG.
- Kleine Wärmenetze: Wärmenetze mit einer Netzlänge von höchstens einem Kilometer sind von der Pflicht ausgenommen.
- Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Wärme: Bei Wärmenetzen mit einer Länge von höchstens zehn Kilometern und einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme gelten reduzierte Anforderungen an den Fahrplan. Auf die Darstellungen nach Anlage 3 Abschnitt II bis IV kann verzichtet werden.
- Bereits vorliegende BEW-Transformationspläne oder Machbarkeitsstudien: Unter den Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 WPG entfällt die reguläre Erstellungspflicht, wenn ein entsprechender Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erstellt wurde und die gesetzlichen Antrags- beziehungsweise Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Veröffentlichungspflicht und die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung bleiben entsprechend bestehen.
- Die konkreten Anforderungen an die Inhalte der Fahrpläne ergeben sich aus Anlage 3 zum Wärmeplanungsgesetz.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen, Ausnahmen und Erleichterungen sowie zur Einreichung der Fahrpläne in Baden-Württemberg finden Sie im nachfolgenden Kapitel „§ 32 WPG – Vollzug und Arbeitshilfen“.
Rechtliche Grundlagen:
• § 32 WPG – Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne
• Anlage 3 WPG – Anforderungen an die Fahrpläne
• KlimaG BW – Gesetzesänderung 2025, insbesondere §§ 27a und 27f
• KEA-BW – Erläuterungen zum KlimaG BW und zum Zieljahr 2040 -
2. §32 WPG in Baden-Württemberg – Vollzug und Arbeitshilfen
Einreichungsplattform für Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die vier Regierungspräsidien Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Tübingen stellen für die Einreichung der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne (WADF) nach § 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG), sowie von Anträgen auf bzw. Anzeigen von Fristverlängerungen (gemäß § 29 Absatz 2 bzw. Absatz 3 WPG) eine niederschwellige digitale Cloud-Lösung bereit.
Für jeden Regierungsbezirk steht ein eigener Einreichungslink zur Verfügung. Die vier Zugänge sind Bestandteil eines landesweit einheitlichen Einreichungsverfahrens und ermöglichen eine direkte Zuordnung der eingereichten Unterlagen zum jeweils zuständigen Regierungspräsidium. Wärmenetzbetreibende reichen ihren WADF über den Einreichungslink des Regierungspräsidiums ein, in dessen Regierungsbezirk sich das betreffende Wärmenetz befindet:
- Regierungspräsidium Karlsruhe: Cloud RPK
- Regierungspräsidium Stuttgart:
- Regierungspräsidium Freiburg:
- Regierungspräsidium Tübingen: Cloud RPT
Für fachliche Rückfragen zur Einordnung nach dem WPG sowie zu den Anforderungen an WADFs stehen Ihnen die Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz der jeweils zuständigen Regierungspräsidien als Ansprechpartner sowie die KEA-BW zur Verfügung.
- Regierungspräsidium Karlsruhe: StEWK@rpk.bwl.de
- Regierungspräsidium Stuttgart: StEWK@rps.bwl.de
- Regierungspräsidium Freiburg: StEWK@rpf.bwl.de
- Regierungspräsidium Tübingen: StEWK@rpt.bwl.de
Vollzugshilfen
Handreichung für Wärmenetzbetreiber Veröffentlichungspflichten §32 Teil 3
Dieser Leitfaden unterstützt Wärmenetzbetreiber bei der Erstellung einer veröffentlichungsfähigen Fassung ihres Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans (WADF) nach § 32 WPG, sowie Transformationspläne nach BEW. Er unterscheidet zwischen der vollständigen behördlichen Fassung und der öffentlichen Fassung auf der Internetseite des Betreibers. Maßgeblich bleibt der Gesetzeswortlaut; der Leitfaden ist eine Arbeitshilfe für Strukturierung, Plausibilität und Schutz vertraulicher Daten.
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Kontakt
Bei Fragen rund um den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung hilft Ihnen Gabriela Kretschmer gerne weiter.
rpk.bwl.de