Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

§ 23 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

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Was steckt hinter dem Paragrafen 23?

Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohngebäude oder Nichtwohngebäude baut oder einen offenen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen errichtet, ist verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Diese Pflicht gilt auch bei grundlegenden Dachsanierungen an bestehenden Gebäuden.Ausnahmen sind möglich, wenn die Installation technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.Ziel der Photovoltaik-Pflicht ist es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen – möglichst direkt dort, wo er gebraucht wird.Alle Details zur PV-Pflicht werden in der entsprechenden PV-Pflichtverordnung geregelt.

Wie profitieren Kommunen von PV-Anlagen?

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden erzeugen umweltfreundlichen Strom aus der Sonne zu Zeiten, wenn städtische Gebäude den Strom benötigen. So kann ein hoher Anteil des PV-Stroms selbst genutzt werden. Das macht die Anlagen sehr wirtschaftlich. Die Kommune tut nicht nur Gutes für das Klima, sondern kann auch noch Stromkosten sparen.Photovoltaikanlagen über Parkplätzen erzeugen auf versiegelten Flächen umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie. Ganz nebenbei spenden sie Schatten für die darunter parkenden Autos. Wird die Anlage durch eine E-Auto-Ladestation ergänzt, kann der Strom direkt vor Ort genutzt werden.

Fragen und Antworten

Noch Fragen zum erweiterten Klimaschutzgesetz? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.