Was steckt hinter Abschnitt 8 - §§ 29a bis 29e KlimaG BW?
Mit der Novellierung des KlimaG im Jahre 2025 wurden die Paragrafen 29a bis 29e eingeführt. Diese befassen sich mit der Kommunalen Klimawandelanpassung und zugehörigen Konzepten, um einen besseren Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu finden.
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§ 29d beschreibt die Inhalte von Klimaanpassungskonzepten. Die hier genannten Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten werden regelmäßig in den Hochwasserpartnerschaften des Kompetenzzentrum Wasser und Boden der KEA-BW behandelt. Die Hochwasserpartnerschaften sind ein Zusammenschluss von Kommunen, Fachverwaltungen und Institutionen innerhalb eines Gewässereinzugsgebietes und dienen der Weitergabe von Informationen sowie dem regelmäßigen Austausch.
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Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
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Und sonst noch?
