Neue Verpflichtungen für Kommunen
Seit 6. August 2025 gilt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.
Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützt, zeigen wir Ihnen in unserer Paragrafen-Galerie.
