Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH: www.kea-bw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Die jeweiligen Seitentitel beschreiben zu wenig den Inhalt der Seite.
- Nicht bei allen Links ist die Art des Ziels zu erkennen.
- Der Tastaturfokus ist nicht immer eindeutig zu erkennen.
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Nicht alle veröffentlichte Dokumente wie PDFs sind barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.09.2023 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen, in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94a
D-76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 98471-0
Fax: +49 721 98471-20
info@kea-bw.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.