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KEA-BW-Förderdatenbank aktualisiert: Neues aus den Förderprogrammen von Bund und Land

Mann und Frau schauen mit freundlichem Gesicht auf einen Bildschirm

Ein Blick lohnt sich: Die KEA-BW-Förderdatenbank ist aktualisiert. Es gibt einige Neuerungen. Foto: KEA-BW

Frisch aktualisiert: Die Förderdatenbank der KEA-BW ist auf dem neuesten Stand. Sie enthält 171 Einträge. Neuerungen gibt es beispielsweise bei den Personalstellen für nachhaltige Mobilität, dem natürlichen Klimaschutz, dem Radverkehr, der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW), dem klimafreundlichen Neubau und der Kälte-Klima-Richtlinie:

  • Personalstellen für nachhaltige Mobilität: Die Förderung für Personalstellen für nachhaltige Mobilität ist nach vier Förderrunden erneut gestartet. Die Themenfelder E-Mobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen/Carsharing, Datenmanagement und Parkraummanagement wurden hierbei durch die neuen Schwerpunktthemen Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege sowie die Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans ergänzt. Regionalverbände können erstmals Personal für die Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima beantragen. Die Stellen sind über mindestens vier Jahre zu schaffen und werden hierbei in den ersten zwei Jahren mit jährlich bis zu 78.600 Euro unterstützt. Die Förderung soll ab sofort mit einem jährlichen Stichtag für Anträge zum 31. Januar und somit dauerhaft fortgesetzt werden. Anträge für das Jahr 2024 sind bis zum 31. Mai 2024 bei der KEA-BW unter personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de einzureichen. Weitere Informationen, Fördergrundsätze und Antragsformulare zur Förderung finden Sie auch unter Förderberatung.
     
  • Natürlicher Klimaschutz: Am 1. Februar 2024 hat die KfW das Programm „NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ gestartet.  Dies zielt darauf, über eine Erhöhung der lokalen CO2-Bindung, eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt und einen verstärkten Wasserrückhalt zu einem natürlichen Klimaschutz im Siedlungsbereich und besseren Lebensbedingungen vor Ort beizutragen. Mit Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen) können Kommunen Bäume pflanzen, die Entwicklung von Neupflanzungen pflegen, Naturoasen schaffen und auf naturnahes Grünflächenmanagement umstellen. Das neue KfW-Programm ergänzt damit das von der ZUG betreute Programm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“. Dieses unterstützt – ebenfalls mit Zuschüssen von 80 bzw. 90 Prozent - Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten. Beide Förderungen dienen der Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) des Bundes. Das Aktionsprogramm zielt darauf, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz und der Biodiversität beitragen können. Als zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit fungiert das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz. Kommunen, Verbände, Flächeneigentümer*innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betrieben können sich hier umfassend informieren und beraten lassen.
     
  • Radverkehr: Auf Grundlage des bis 2030 fortgeschriebenen Nationalen Radverkehrsplans (NRVP 3.0) neu aufgelegt ist die Förderung nicht-investiver Maßnahmen zur Umsetzung des NRVPs. Die Förderung ist offen für alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts und bietet Zuschüsse zwischen 50 und 80 Prozent für übertragbare Projekte mit großer, möglichst überregionaler Reichweite zu den Themenschwerpunkten „neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen“ und „Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum“. Anträge können noch bis 30. April 2024 beim Bundesamt für Logistik und Güterverkehr (BALM) eingereicht werden.
     
  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW): Seit Mitte Februar 2024 können auf Grundlage der zum 25. Januar 2024 novellierten Förderrichtlinien wieder Anträge bzw. Skizzen in den drei Programmteilen der EEW gestellt werden. Vielfach haben sich hierbei die Förderkonditionen verbessert, so wurden die maximalen Förderbeträge teilweise erhöht und es können in der Regel die Gesamtkosten (statt bislang der effizienzbezogenen Mehrkosten) als förderfähig angesetzt werden. Die Programmteile sprechen alle Arten von Unternehmen (gewerblich und kommunal) an, auch Landesunternehmen, Freiberufler und Contractoren können teilnehmen. Fristen bestehen in der Regel nicht (der Förderwettbewerb erfolgt zu Wettbewerbsrunden mit Stichtagen in zweimonatigem Turnus). Kompakte Informationen und weiterführende Links entnehmen Sie unseren Förderteckbriefen unter KfW 295, Zuschuss bzw. Wettbewerb.
     
  • Klimafreundlicher Neubau: Seit Mitte Februar sind auch alle Programmteile des klimafreundlichen Neubaus wieder geöffnet. Während Kommunen in den Programmnummern 498 und 499 Zuschüsse bis 12,5 Prozent erhalten können, werden alle übrigen Antragsteller in den Programmnummern 297 bzw. 299 mit zinsgünstigen Darlehen belohnt. Mindestvoraussetzung ist das Effizienzgebäude 40, wobei zusätzlich bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen sind. Öl, Gas oder Biomasse sind nicht erlaubt. Hier lesen Sie alle Details zu den Förderprodukten für Kommunen, für Nichtwohngebäude und für Wohngebäude.
     
  • Kälte-Klima-Richtlinie: Im Rahmen Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMWK wird die Kälte-Klima-Richtlinie seit 1. März 2024 fortgesetzt. Es gelten keine Fristen, die Laufzeit ist maximal bis 31. Dezember 2026 beschränkt. Die Richtlinie bezuschusst die Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen und – neu - die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs.

Zuständig für die Förderdatenbank ist KEA-BW-Förderlotse Matthias Rauch.