Wie Sie jetzt Strom sparen können
Nicht nur die Gaspreise befinden sich auf einem Allzeithoch, auch die Preise für Strom sind signifikant angestiegen. Deswegen ist es sowohl für den kommunalen Geldbeutel als auch für den CO2-Ausstoß wichtig, Strom zu sparen. Wie das gelingen kann, zeigen unsere folgenden Tipps. Im nach Kategorien unterteilten Maßnahmenkatalog finden Sie Handlungsempfehlungen für Ihre Kommune. Dabei reichen die Schritte von der richtigen Kühlung über die Lüftung bis hin zur Beleuchtung. Diese Maßnahmen können Sie dann passend zu Ihrer individuellen kommunalen Situation auswählen und umsetzen. Beachten Sie zudem die weiteren Tipps und Checklisten im Downloadbereich.
-
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne an unser Energiemanagement-Team!
Öffentlicher Raum
Welche Maßnahmen zum Strom sparen gezielt im öffentlichen Raum eingesetzt werden können, erfahren Sie im Folgenden.
-
Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude
Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude abzuschalten, ist ein wichtiger Schritt, um Energie einzusparen. Dies kann eine Vielzahl öffentlicher Gebäude betreffen und von der Stadthalle über die Oper bis zum Rathaus reichen.
-
Weihnachtsbeleuchtung
Ein simpler Schritt, um Energie zu sparen, ist die Reduzierung oder der Verzicht auf die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung.
-
Straßenbeleuchtung reduzieren
Sie sollten die Straßenbeleuchtung wo möglich reduzieren. Dies kann zum Beispiel durch eine Nachtabschaltung (24 bis 5 Uhr) oder eine Halbnachtschaltung geschehen.
-
Ampelanlagen zeitweise abschalten
Um Energie zu sparen, können Sie Ampelanlagen in der Nacht ab 22:00 Uhr abschalten.
-
Flutlichtbeleuchtung
Auf Sportplätzen ist es ratsam, keine oder lediglich reduzierte Flutlichtbeleuchtung einzusetzen.
Gebäudelüftung und -kühlung
Die Kühlung und Lüftung von Gebäuden ist ein wichtiger Aspekt, um Energie zu sparen. Der Betrieb von Kühlanlagen kostet Strom, der potentiell eingespart werden kann. Eine richtige Lüftung verhindert eine Erhitzung beziehungsweise Abkühlung des Gebäudes, was wiederum Strom und Heizenergie spart. Welche Maßnahmen für solche Einsparungen geeignet sind, erfahren Sie im Folgenden.
-
Unkontrollierte Luftwechsel vermeiden
Vermeiden Sie eine unkontrollierte Luftzirkulation. Das bedeutet: keine dauerhaft gekippten Fenster, keine geöffneten Fenster in ungenutzten Räumen und keine geöffneten Außentüren.
-
Fensterlüftung
Lüften Sie Gebäude, sofern möglich, über die Fenster. Eine stündliche Querlüftung von fünf Minuten ist dabei ausreichend. Eine vorhandene Lüftungsanlage sollte nur eingesetzt werden, wenn die Wärmeabfuhr über die Fenster nicht ausreicht. Eine Ausnahme stellen lediglich hochgedämmte Gebäude mit Lüftungsanlagen mit sehr guter Wärmerückgewinnung dar.
Nehmen Sie Raumluftreiniger außer Betrieb, wo Fensterlüften möglich ist. Ansonsten schalten Sie die Geräte bei Verlassen des Raumes aus.
-
Luftreiniger
Rüsten Sie Luftreiniger mit Zeitschaltuhren nach und passen Sie diese an die tatsächlichen Nutzungszeiten an.
-
Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen
Schalten Sie raumlufttechnische Anlagen nur dann ein, wenn dies durch die jeweilige Benutzung der Räume erforderlich wird. Dabei erfolgt die Regelung der Anlagen über Schaltuhren, Laufzeitbegrenzer, Luftqualitäts- oder Luftfeuchtefühler.
Raumlufttechnische Anlagen, die ausschließlich der Raumheizung dienen (Luftheizungsanlagen), sind nach Nutzungsende auszuschalten. Bei abgesenkter Raumtemperatur sollte die Anlage nur im Umluftbetrieb betrieben werden.
Bei einer Kombination mit statischen Heizflächen ist die raumlufttechnische Anlage nur dann einzuschalten, wenn die statischen Heizflächen (Heizkörper, Fußbodenheizung) allein nicht in der Lage sind, die notwendige Raumtemperatur zu halten oder um die Luftqualität zu gewährleisten. Halten Sie zudem Raumtüren und Fenster beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen geschlossen.
-
Betriebszeiten anpassen
Achten Sie darauf, die Betriebszeiten an die tatsächlichen Nutzungszeiten anzupassen.
-
Regelung aufrüsten
Sie sollten alle Lüftungsanlagen ohne Gebäudeautomatisierungssystem zumindest mit einer Zeitsteuerung versehen. Gegebenenfalls sollte auch die Luftmenge nach CO2-Konzentration der Abluft geregelt werden.
-
Aufheizen von Hallen
Das Aufheizen von großen Räumen vor Beginn der Nutzung sollte nur im Umluftbetrieb erfolgen.
-
Außenluftstrom begrenzen
Reduzieren Sie den Außenluftstrom bei Außenlufttemperaturen unter null Grad Celsius und größer 26 Grad Celsius durch eine automatische Steuereinrichtung. Die erforderliche Außenluftrate soll nicht mit der maximal möglichen, sondern der durchschnittlichen Zahl der Nutzenden berechnet werden. Außerdem muss in diesem Kontext die Umluftregelung überprüft werden.
-
Luftwechselrate anpassen
Beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen mit der Möglichkeit eines veränderbaren Luftvolumenstromes ist durch entsprechende Schaltung der jeweilig notwendige Luftvolumenstrom der Nutzung anzupassen. Die erforderliche Luftwechselrate soll nicht mit der maximal möglichen, sondern der durchschnittlichen Zahl der Nutzer berechnet werden.
-
Anlagenteile auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Überprüfen Sie die Anlagenteile auf Funktionsfähigkeit. Dies umfasst zum einen die Filter, die in regelmäßigen Abständen (meist alle drei Monate) zu kontrollieren und - wenn notwendig - zu wechseln sind.
Zum anderen betrifft das auch die Überprüfung von Heizregister, Kühlregister und Wärmerückgewinnungsanlagen, wie beispielsweise Rotations-Wärmeaustauschern. Diese sind in gleichmäßigen Abständen (z.B. alle drei Monate) auf ihre Funktion sowie auf luftseitige Verschmutzung zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen.
Kühlung
Welche Einsparungen sich bei der Kühlung von Gebäuden erzielten lassen, erfahren Sie im Folgenden.
-
Zur Kühlung zunächst sogenannt passive Maßnahmen nutzen
Schöpfen Sie passive Maßnahmen wie Sonnenschutz und die freie Nachtauskühlung zuerst voll aus, bevor Sie raumlufttechnische Anlagen in Betrieb nehmen.
-
Klimaanlagen energiesparend einsetzen
Anlagen zur Kühlung dürfen erst eingesetzt werden, wenn die Raumtemperatur 26 Grad Celsius übersteigt. Dies ist auch der Soll-Wert, auf den bei Bedarf gekühlt wird. Bei Außentemperaturen über 32 Grad steigt der Sollwert, sodass eine Kühlung maximal sechs Kelvin unter der Außentemperatur liegen sollte.
-
Serverräume
Die Raum-Solltemperatur in Serverräumen mit Klimagerät wird auf 28 Grad erhöht.
-
Anzahl der gekühlten Gebäude einschränken
Vermeiden Sie wo möglich eine Kühlung öffentlicher Gebäude. Ausgenommen sind wichtige, auf Kühlung angewiesene Einrichtungen wie zum Beispiel Altenheime, Krankenhäuser und Museen. Ist eine Kühlung zwingend erforderlich, wird eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius nicht unterschritten.
Gebäude und Beleuchtung
Die Beleuchtung von Gebäuden ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um Energie einzusparen. Welche Maßnahmen dabei ergriffen werden können, erfahren Sie im Folgenden.
-
Tageslicht nutzen
Achten Sie darauf, wo immer möglich und unter Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärke, auf künstliche Beleuchtung zu verzichten.
-
Schaltzeiten anpassen
Passen Sie die automatischen Schaltzeiten der Beleuchtung an die tatsächliche Nutzung an und überprüfen Sie regelmäßig, ob sich Benutzungszeiten verändern.
-
Bewegungsmelder installieren
Bewegungsmelder, die das Licht regulieren, können in WC-Anlagen und Fluren besonders sinnvoll sein und eine permanente Beleuchtung verhindern.
-
Beleuchtung automatisch ausschalten
Achten Sie darauf, wenn diese Einstellung technisch möglich ist, dass beispielswiese in Schulen nach Ende einer jeden Unterrichtsstunde die Beleuchtung automatisch ausgeschaltet wird.
-
Leuchtmittel- und Leuchtentausch
Tauschen Sie alte Beleuchtungsanlagen durch LED-Leuchtmittel aus. Dies kann einen signifikante Energieersparnis bedeuten.
