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Faktencheck Windenergie

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Das sind die Fakten zu Windkraftanlagen

Windenergie zählt zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. In Diskussionen um Windenergieanlagen kommen gelegentlich kritische Stimmen auf, die Fragen zur Effizienz, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Energieform aufwerfen. Zur Klarstellung wurden die gängigen Behauptungen und Bedenken von Experten gründlich untersucht. Im Folgenden präsentieren wir die Fakten, um eine sachliche Einsicht in die Thematik der Windenergie zu ermöglichen.

  • Fakt 1: Windenergieanlagen haben keine negativen Effekte auf das Mikroklima.

    Durch die Drehung des Windrads schaufeln Windenergieanlagen gleichzeitig Luft von unten nach oben und umgekehrt. Dies kann dazu führen, dass es am Boden unter den Windrädern wärmer bleibt. Eine Studie von Lee Miller und David Keith aus den USA hat nachgewiesen, dass Windfarmen die Lufttemperatur am Boden nachts um 0,5 bis 1 Grad Kelvin erhöhen können. Da tagsüber die Luft durch die Konvektion sowieso stark durchmischt ist, ist dieser Effekt hauptsächlich nachts zu beobachten. ​

    Die Anlagen führen der Atmosphäre aber anders als fossile Kraftwerke keine Wärme zu, sondern sorgen nur für eine andere Verteilung. Dieser lokale Effekt wird zudem von der Reduktion der CO2-Emissionen bei Weitem überkompensiert.​

    Quellen: SWR, Europäische Energiewende Community

  • Fakt 2: Windräder erzeugen während ihres gesamten Lebenszyklus deutlich mehr Energie als für die Herstellung benötigt wird.

    Die energetische Amortisationszeit (Energy Payback Time, EPBT) beschreibt den Zeitpunkt, an dem sich die betrachteten Produktsysteme energetisch amortisieren. Eine Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass die eingesetzte Primärenergie für die Herstellung und Nutzung von Windkraftanlagen bereits spätestens nach einem Jahr Anlagenlaufzeit in Form des erzeugten Windstroms zurückgewonnen wird. Mit dem deutschen Strommix als Referenzstrom beträgt die energetische Amortisationszeit, je nach betrachtetem Standort, 2,5 bis 7 Monate. ​

    CO2- Ausstoß: Während der Nutzungsphase einer Windkraftanlage wird kein CO2 freigesetzt. Es ist jedoch richtig, dass bei der Herstellung und dem Aufbau einer Windenergieanlage CO2 entsteht. Umgerechnet auf die Betriebsdauer und den Ertrag sind dies ca. 11 Gramm pro Kilowattstunde. Im Vergleich hierzu emittiert Braunkohle 1.153 Gramm CO2 pro Kilowattstunde und Steinkohle 949 Gramm pro Kilowattstunde. ​

    Quellen: Umweltbundesamt, BMWK

  • Fakt 3: Deutlich mehr Vögel sterben durch Hauskatzen oder im Straßenverkehr als durch Windräder.

    Die Zahl der getöteten Vögel durch Windkraftanlagen in Deutschland wird auf bis zu 100.000 pro Jahr geschätzt. Im Vergleich dazu tragen Landwirtschaft, der Straßen- und Bahnverkehr, Hauskatzen und Glasscheiben z.B. von Häusern deutlich mehr zum Vogelsterben bei. So sterben beispielsweise jährlich 70 Millionen Vögel durch den Straßen- und Bahnverkehr. ​

    Jedoch sind nicht alle Vogelarten gleichermaßen von den verschiedenen Todesursachen betroffen. Insbesondere das Verhalten der Vögel bezüglich der Windkraftanlage spielt eine entscheidende Rolle. So umfliegen Gänse und Kraniche die Windparks, während Greifvögel kaum Ausweichverhalten zeigen und teilweise mitten durch die sich drehenden Flügel fliegen. Aus Sicht des Artenschutzes ist es wichtig, diejenigen Arten zu schützen, die einerseits kollisionsgefährdet sind und andererseits nur in geringem Bestand vorhanden sind.

    Seit dem 29. Juli 2022 sind bundesweit Standards für den Untersuchungsumfang kollisionsgefährdeter Vögel einheitlich im geänderten Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) definiert. Jede Planung eines Windparks bedarf einer Erfassung der vorhandenen Arten und einer Bewertung, um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden. Durch eine gute Standortwahl und geeignete Vermeidungsmaßnahmen ist das Lösen dieses Konfliktes in den meisten Fällen möglich. ​

    Quellen: BMWK, Dialogforum Energie, Energiewende EU

  • Fakt 4: Der Schattenwurf durch Windenergieanlagen beeinträchtigt maximal 30 Stunden im Jahr.

    Bei klarem Himmel wird durch Rotoren ein bewegter Schattenwurf erzeugt. Die Länge des Schattens hängt stark von der Position in Bezug auf die Anlage ab. Richtung Süden fällt der Schatten nie, und Richtung Norden ist er nur mittags im Winter vorhanden, während sich der längste Schatten in Ost-West-Richtung ergibt.

    Der Schattenwurf einer Windkraftanlage wird dann zum Problem, wenn der Schatten der Flügel regelmäßig eine Stelle überstreicht, an der sich Menschen aufhalten. Der Schattenwurf wird daher bereits im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Anlagenbetreiber müssen dazu eine Schattenwurfprognose vorlegen. Der Schattenwurf durch Windenergieanlagen auf Wohnhäuser sollte jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen.

    Bei dem Jahreswert handelt es sich um eine theoretische Größe, die sich unter Annahme von stetigem Wind, Betrieb, Sonnenschein und maximaler Schattenprojektion ergibt. In der Praxis treten bei diesen Vorgaben tatsächliche Belastungen von etwa sieben bis acht Stunden im Jahr pro Immissionspunkt auf. Im Falle einer prognostizierten Überschreitung der o.g. Immissionsrichtwerte können die Anlagen mit einer sonnenstands- und wetterabhängigen Schattenwurfregelung ausgerüstet werden, die einen temporären Stillstand der Anlage bewirkt. ​

    Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

  • Fakt 5: Der Infraschall von Windenergieanlagen ist geringer als der bei Waschmaschinen oder Autofahrten.

    Infraschall ist Schall im niederfrequenten Bereich, den der Mensch nicht hören kann. Diese tieffrequenten Schwingungen sind Teil unserer Umwelt. So erzeugt Wind Infraschall, wenn er böig und verwirbelt ist. Wissenschaftliche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass der Infraschall von großen Windkraftanlagen ab einer Entfernung von 200 Metern deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt und ab einer Entfernung von 700 Metern nicht messbar ist, da er dann nicht vom Hintergrundrauschen unterschieden werden kann.

    Eine wissenschaftliche Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften aus dem Jahr 2005 hat zunächst höhere Werte ausgewiesen. Diese Ergebnisse wurden jedoch später berichtigt, da ein systematischer Fehler aufgetreten ist. Im Vergleich dazu sind Menschen regelmäßig auch in anderen Lebensbereichen Infraschall ausgesetzt, beispielsweise durch die Teilnahme am Straßenverkehr, eine Fahrt im eigenen Auto oder den Betrieb ihrer Waschmaschine. Dieser wirkt sich durch die Nähe zur Quelle viel intensiver auf den Menschen aus als der Infraschall, der durch Windkraftanlagen erzeugt wird. ​

    Quellen: EnBW, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

  • Fakt 6: Die Gesetze in Deutschland stellen sicher, dass Windräder leiser sind als der Straßenverkehr.

    Moderne Windenergieanlagen erzeugen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit ein Betriebsgeräusch, das am ehesten an Rauschen erinnert. Dafür verantwortlich sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen.​

    Um sicherzustellen, dass von den Windkraftanlagen keine hohe Lärmbelästigung für die Bürger ausgeht, sind die Lärmimmissionen nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu beurteilen. Abhängig von der Gebietsnutzung gelten unterschiedliche Immissionsrichtwerte. Dabei kommen in fast allen Fällen die strengeren Nachtrichtwerte zum Tragen. So gilt in einem Wohngebiet nachts beispielsweise der Immissionsrichtwert von 40 db(A). Bei Windparks müssen alle Windenergieanlagen bei der Beurteilung mit einbezogen werden. Der Immissionsrichtwert darf auch bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung) nicht überschritten werden. Außerdem ist die Vorbelastung durch andere technische Anlagen oder Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Diese TA Lärm wird für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz herangezogen.​

    Im Vergleich dazu gilt für den Straßenverkehr nicht das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern die WHO-Richtline mit einem Höchstwert von 45 dB(A) in der Nacht. Daher können Straßen sehr viel näher an der Wohnbebauung liegen als Windenergieanlagen, obwohl der motorisierte Verkehr deutlich lauter ist. ​

    Lediglich alte Anlagen sind teilweise etwas lauter, da diese eine höhere Drehgeschwindigkeit aufweisen und keine Fernwartung haben. Für neue Anlagen ist dank der technischen Verbesserungen und der gesetzlichen Regelungen eine Störung im Bereich von Wohngebäuden nahezu ausgeschlossen.​

    Quellen: LUBW, Umweltbundesamt, TA Lärm