ANGEBOTE

Vorgehensweise von Kommunen bei Windkraftprojekten

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Flächenpooling als Instrument der fairen Beteiligung

Die aktuellen politischen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben wie das Wind-an-Land-Gesetz werfen in Kommunen viele Fragen auf. Die Regionalplanung plant neue Windenergie-Flächen. Projektierer suchen Flächen bei Kommunen oder privaten Eigentümern. Energiegenossenschaften fordern Beteiligungsmöglichkeiten, und die politische Stimmung im Gemeinderat und in der Bürgerschaftist ist oft nicht vorhersehbar.

Ein Windpark bedeutet für die Gemeinde:

  • ein Investitionsvolumen von etwa zehn Millionen Euro pro Windrad
  • langfristige Wertschöpfungseffekte für die Gemeindekasse
  • hohe Pachtzahlungen und mögliche Beeinträchtigung des Dorffriedens
  • langfristige Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • Erzeugung großer Mengen Strom für die lokale und regionale Nutzung
  • aktiver Klimaschutz mit Einsparung von 6.000 bis 9.000 Tonnen CO₂ pro Windrad.

Die Regionalverbände in Baden-Württemberg sollen Raumordnungspläne entsprechend den Bundeszielen aktualisieren und bis spätestens 30. September 2025 vorlegen.

Bei erhaltenen Flächenvorschlägen sollten Kommunen

  • Flächenvorschläge nach individuellen, kommunalen Kriterien bewerten
  • unabhängigen Rat einholen.
  • vorsichtig mit Investoren oder Projektierern umgehen und keine voreiligen vertraglichen Vereinbarungen treffen.

Bei unterschiedlichen Fallkonstellationen des Flächeneigentums gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Das Flächenpooling kann genutzt werden, um betroffene Flächeneigentümer fair zu beteiligen. Die Kommune sollte die Prozesssteuerung in der Hand behalten und die Flächen strukturiert vergeben, um Gestaltungsmöglichkeiten, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zu optimieren. Unabhängige Beratung und sorgfältige Auswahl von Partnern sind entscheidend.

Erneuerbare BW bietet Informationen rund um den Umgang mit Windkraftprojekten an, z.B. in Form von Online-Veranstaltungen. Wenden Sie sich dazu an erneuerbare@kea-bw.de.