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FAQ

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Häufig gestellte Fragen zu erneuerbaren Energien

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen zum Ausbau erneuerbarer Energien. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei helfen, schnell und unkompliziert die Informationen zu erhalten, die Sie suchen. Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier nicht geklärt werden, schreiben Sie uns gerne eine Mail an erneuerbare@kea-bw.de.

Fragen zur Energiewende

  • Wie lässt sich die Versorgungssicherheit bei der Energiewende sicherstellen?

    ​Es wird durchaus Phasen geben, in denen die Wind- und Sonnenenergie in Deutschland nicht ausreichen werden, um den gesamten Strombedarf zu decken, beispielsweise an einem bewölkten und windstillen Wintertag. Deshalb sind auch leistungsstarke Kraftwerke Teil der Energiewende, um in solchen Phasen die Stromversorgung sicherzustellen. Heute sind das noch Kohle- und Gas­kraft­werke. In Zukunft sollen es vor allem Wasserstoffkraftwerke sein. Sie verfeuern mit erneuer­baren Energien produzierten Wasser­stoff dann, wenn zu wenig Wind- und Solarstrom zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass die Kraftwerks­kapazi­täten flexibel abrufbar sind und somit bei Bedarf an- und abgeschaltet werden können. Sie bilden ein Sicherheitsnetz und garantieren eine verlässliche und gleichzeitig klimafreundliche Stromversorgung. Zudem wird das künftige Energiesystem auch weitere steuerbare Kapazitäten wie Speicher beinhalten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. ​

    Quelle: BMWK

  • Sind Naturschutz und die Energiewende vereinbar?

    Wichtig ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich umgesetzt wird. So finden sich beispielsweise auch im Bundesnaturschutzgesetz Paragrafen wieder, die einen umweltfreundlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Dadurch werden bei der Planung und Genehmigung von Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen auch die Belange des Gebiets- und Artenschutzes berücksichtigt. ​

    Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende informiert über naturschutzfachliche Aspekte im Kontext der Energiewende und versachlicht Debatten über die Naturverträglichkeit der Energiewende.

    Zudem gibt es verschiedene Leitfäden und Informationen zur umweltverträglichen Umsetzung der Energiewende. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat beispielsweise einen Leitfaden veröffentlicht, in dem aufgezeigt wird, wie der Naturschutz beim Bau von PV-Freiflächenanlagen berücksichtigt werden kann. Der Faktencheck des Dialogforums Energiewende und Naturschutz von BUND und NABU Baden-Württemberg behandelt Aspekte rund um den Bereich Windenergie und Naturschutz.

  • Welche Möglichkeiten haben Kommunen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und wie lässt sich die Akzeptanz der Bürger erhöhen?

    Kommunen haben vielfältige Handlungsmöglichkeiten, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und auch zu einer höheren Akzeptanz der Bürger für PV- und Windkraftanlagen zu sorgen. Die Studie „Die Energiewende in Kommunen“ betrachtet die Zusammenhänge von regionaler Wertschöpfung, lokaler Akzeptanz und finanzieller Beteiligung.

Fragen zu Photovoltaik

Fragen zur Windenergie

  • Welche Flächen kommen für Windräder potenziell in Frage?

    Der Windatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bietet eine umfassende Datengrundlage, um potenzielle Flächen für Windkraftanlagen zu identifizieren. ​

    Der Windatlas zeigt dabei die mittlere gekappte Windleistungsdichte anhand einer Karte in Baden-Württemberg auf. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte ist dabei ein direktes Maß, um die Leistung des Windes für die Nutzung durch die Windkraftanlage darzustellen. Als Schwellenwert einer wirtschaftlich rentablen Windkraftanlage gilt dabei in Baden-Württemberg eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 215 W/m² in 160 Metern Höhe. ​

    Zusätzlich stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg eine Karte mit den ermittelten Windpotenzialflächen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Hierin werden sowohl die Daten des Windatlas sowie der Schwellenwert von 215 W/m² in 160 Metern Höhe über Grund als auch ein weiterer Kriterienkatalog mit verschiedenen Restriktionen berücksichtigt.

  • Ab welchem Schwellenwert bezüglich der Windhöffigkeit lohnt sich eine Windkraftanlage?

    Als geeignete Flächen bezüglich einer wirtschaftlich rentablen Nutzung der Windhöffigkeit  (Windhöffigkeit = zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen) wird in Baden- Württemberg eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von mind. 215 W/m² in 160 Metern Höhe definiert. ​Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dieser Grenzwert bei einer lokalen Eigenstromnutzung durchaus unterschritten werden kann. Im Zweifel sollte eine spezifische Kosten-Nutzen-Berechnung für eine Anlage in Zusammenhang mit dem umgebenden System aus Erzeugungsanlagen und Verbrauchern sowie dem lokalen Stromnetz durchgeführt werden.

    Quelle: Energieatlas Baden-Württemberg

Fragen zur Vergütung von finanziellen Erträgen durch EE-Anlagen

  • Was ist ein Strombilanzkreismodell und welche Vorteile hat es für meine Kommune?

    Wer Strom aus erneuerbaren Energien, wie z.B. Photovoltaik, in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist, erhält dafür in der Regel eine relativ niedrige Einspeisevergütung, welche je nach Marktbedingungen zwischen 5 und 9 Cent pro Kilowattstunde liegt. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für Strom, der aus dem überregionalen Netz bezogen wird, mit über 30 Cent pro Kilowattstunde deutlich höher. Für Kommunen oder andere Gebietskörperschaften, die über große Dachflächen verfügen und somit große Mengen erneuerbaren Strom erzeugen, ist dies eine unbefriedigende Situation. Sie müssen ihren überschüssigen Strom, der nicht im Gebäude verbraucht werden kann, günstig ins Netz abgeben, während sie deutlich teureren Strom für ihre Gebäude an anderer Stelle zukaufen müssen.

    Das Strombilanzkreismodell setzt genau hier an: Es ermöglicht, den überschüssigen Strom direkt mit dem eigenen Verbrauch innerhalb eines sogenannten „Bilanzkreises“ zu verrechnen. Damit kann der selbst erzeugte und eingespeiste Strom innerhalb des festgelegten Bilanzkreises zwischen unterschiedlichen Liegenschaften hin- und hergeschickt werden, womit die Kosten für eingekauften Strom sinken. Dieses Konzept senkt nicht nur die finanziellen Belastungen, sondern fördert auch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

    Folgendes Beispiel zeigt die Funktionsweise des Strombilanzkreises: Überschüssiger Strom, der von einer Photovoltaikanlage auf einer großen Turnhalle erzeugt wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist, ohne dafür eine Einspeisevergütung zu erhalten. Stattdessen kann dieser Strom an anderer Stelle, etwa in einem denkmalgeschützten Museum, das keine eigene PV-Anlage installieren kann, verbraucht werden. Dadurch werden der teure Strombezug des Museums aus dem öffentlichen Netz reduziert und die Kosten gesenkt. Die Abwicklung erfolgt über einen Dienstleister, der den Bilanzkreis verwaltet und die Strommengen abrechnet.

    Dieses Modell ermöglicht es der Kommune, weniger teuren Strom von externen Anbietern zukaufen zu müssen, da der eigene Grünstrom effektiv genutzt wird. Dadurch werden Kosten gesenkt und die Wertschöpfung bleibt vor Ort, da die Kommune den Strom praktisch an sich selbst weitergibt. So trägt das Strombilanzkreismodell sowohl zu finanziellen Einsparungen als auch zu einer nachhaltigeren Energienutzung bei. 

    Weitere ausführliche Informationen zum Strombilanzkreismodell finden sich auf der FAQ-Seite der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern.

Fragen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern

  • Wie können sich Kommunen und Bürger an PV- und Windkraftanlagen beteiligen?

    Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie sich Kommunen und Bürger an PV- und Windkraftanlagen beteiligen können. Konkrete Informationen zu Bürgerenergie und Energiegenossenschaften sind auf der Seite des Klimaschutzlandes Baden-Württemberg zusammengestellt.

    In der Broschüre „Bürger machen Energie“ sind Informationen zu Rechtsformen für Bürgerenergieanlagen zusammengefasst. 

    Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem einen Leitfaden zu Windenergie und Kommunen zusammengestellt, der ebenfalls wichtige Informationen zu Bürgerbeteiligungen beinhaltet. 

    Zum Thema „Photovoltaik in Kommunen“ infomiert das PV-Netzwerk Baden-Württemberg. Es hat auch eine Broschüre „Photovoltaik in Kommunen – Solarenergie sinnvoll einsetzen“ veröffentlicht.

  • Wie können sich Bürgerinnen und Bürger finanziell an EE-Projekten beteiligen und welche Risiken gehen mit den verschiedenen Finanzierungsmodellen einher?

    Option 1: Nachrangdarlehen

    Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Kredit, bei dem die Kreditgeber akzeptieren, dass sie im Falle einer Insolvenz als Letzte ihr Geld zurückerhalten. Tritt tatsächlich eine Insolvenz ein, erhalten sie also sehr wahrscheinlich kein Geld zurück. Dafür profitieren sie über die Laufzeit des Kredits von höheren Zinsen, die der Kreditnehmer zahlt. Der Vorteil für den Kreditnehmer bei dieser Form der Finanzierung: Der Kredit wird als Eigenkapital, nicht als Fremdkapital gewertet. Damit ist die Eigenkaptalquote höher und weitere Kredite werden günstiger.

    Option 2: Genussrechte

    Dieses Finanzierungskonstrukt ist nicht standardisiert geregelt und es ist eher ein Nischenprodukt der Kapitalanlage mit einigen Besonderheiten. Anleger kaufen sich dabei das Recht, am Erfolg des Unternehmens (Gewinn) beteiligt zu werden, allerdings ohne Stimmrecht. Wie das ausgebende Unternehmen die Genussscheine gestaltet, ist ihm weitgehend freigestellt. Daher kann man diese Finanzierungsform nicht pauschal mit Nachrangdarlehen vergleichen. Genauso wie beim Nachrangdarlehen ist es auch bei Genussrechten so, dass Kreditgeber im Falle einer Insolvenz ihr Geld als Letzte ausgezahlt bekommen.  

    Was geschieht bei einer Insolvenz des Projektträgers mit meinem Geld?

    In beiden Fällen sehen Kreditgeber ihr Geld im Falle einer Insolvenz höchstwahrscheinlich nicht wieder. Ob die Verzinsung attraktiver ist als die Gewinnausschüttung des Unternehmens, kann man vorher nicht sagen, das ist in jedem Fall unterschiedlich.