Was ist die "Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge"?
Die EU-Richtlinie “Clean Vehicles Directive”, kurz CVD, regelt rechtlich verbindliche Fahrzeug-Beschaffungsquoten für die öffentliche Auftragsvergabe. Mit der Richtlinie sollen die Emissionen des Transport-Sektors nachhaltig reduziert werden und der Markt für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge gestärkt werden. Dies führt außerdem zu einer langfristigen Särkung der Wettbewerbsfähigkeit in diesem Segment.
Die CVD berücksichtigt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die Richtlinie wurde in Deutschland in nationales Recht übersetzt ("Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz") und ist hier zum 02. August 2021 in Kraft getreten. Die Richtlinie umfasst dabei neben den Beschaffungsquoten für leichte und schwere Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis N3 auch Beschaffungsquoten für Busse der Klasse M2 und M3.
Zum 01. Januar 2026 werden die zu erfüllenden Quoten in einem zweiten Schritt noch einmal deutlich verschärft – mit dem Ziel die Schadstoff- und Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren. Von der CVD betroffen sind alle Verkehrsunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im ÖPNV erbringen.
Hier finden Sie unseren Leitfaden zur Umsetzung der “Clean Vehicles Directive” im ÖPNV.
Umsetzung und Fördermöglichkeiten: Die EU-Richtlinie "Clean Vehicles Directive"
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